Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
sich auch nunmehr, wo an den Bau herangetreten werden soll, eines kläglichen Kompro-
misses zu enthalten, und mute nicht zwei ganz verschieden gearteten Architekten ein Zu-
sammenarbeiten zu, wo nur ein Geist ein einheitliches Werk hervorbringen kann. Oft
schon hat das Kompromiß eines vielköpfigen Preisgerichts durch die Zweiteilung eines
ersten Preises das Wettbewerbswesens mehr wie alles herabgewürdigt. Eine städtische
Verwaltung hat aber in noch höherem Maße die Pflicht, das Vermögen der städtischen
Bürger mit höchster Einsicht zu verwalten und mit den vorhandenen Mitteln das Beste
anzustreben, was nach Lage der Sache zu gewinnen ist. Eine Verwaltung, wie die der Stadt
Berlin, welche das Glück hat, einen so ausgezeichneten Mann wie Ludwig Ho ff mann
zur Beratung in Baufragen zu besitzen, wird ihm nicht zumuten wollen, das Odium auf
sich zu nehmen, eine nie wiederkehrende Gelegenheit verpaßt zu haben, einem Werke Pate
zu stehen, wie wir es in einer Berliner Großmarkthalle von Hermann Jansen mit Sicher-
heit erwarten dürfen.

Möchte die Entscheidung so fallen, daß sie dem großen Geschehnis würdig ist, unter
dessen Eindruck der einzelne sich heute im Kampfe fürs Vaterland mit dem gesamten
Volke über sich selbst hinaus erhebt.

Heinrich Straumer,

132
 
Annotationen