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So unbedeutend aucli die Errichtung eines öffentlichen Gefängnisshauses
zu seyn scheint, so sehr verdient es doch mehr Aufmerksamkeit, als es
grösstenteils hei blosser barter Einkerkerung geschieht.

Sucht man doch Pflanzen, die auf unfruchtbarem schlechtem Boden auf-
gewachsen, und noch nicht ganz unter Einsaugung der schlechten Säfte
aus ihrem Erdreich zu unfruchtbaren Producten gereift sind, auf bessern
Boden zu versetzen; um wie viel mehr verdient nicht ein durch Umstände
und Naturanlagen irre geleiteter Mensch, in dem das Laster noch nicht
zu tief veraltet ist, einer Probe, unter einer bessern Leitung und strengen
Obsorge wieder als brauchbares Glied der Menschheit gebessert zu werden.

Sind auch nur Wenige in solch einer Prüfungszeit einer glücklichen
Veränderung einer Besserung fähig, so mag es sich doch der Mühe lohnen,
dass man bei Errichtung eines öffentlichen Zuchthauses vorzüglich auf
die Besserungsanstalt Rücksicht nimmt, und Statt einer blossen Einkerkerung
eine nützliche Pflanzschule gegen verderbliche Sitten erzwecken möchte.

Müssiggang ist die Triebfeder zu allen Lastern, und nur zu wahr ist
das alte Sprichwort: «Müssiggang ist aller Laster Anfang."

Schon die weisesten Gesetzgeber des Alterthums, Dracon, Solon und
Plato, suchten durch strenge Gesetze diesem so verderblichen Laster zu
steuern; sie verdammten sogar den zum Tode, der mit der Arbeit seine
Nahrung im gesunden Zustande sich nicht erwerben wollte (Lex. 48
Solonis), «qui non laborat, non manducet.?

Diese Gesetze haben sich von Generationen zu Generationen forterhalten,
und mit dem glücklichsten Erfolge manch trauriges und schreckliches
Ereigniss in der menschlichen Gesellschaft verhindert; allein so wenig es
den alten, noch nach so wenigen Bedürfnissen erzogenen Menschen möglich
war, eine vollkommene Uebereinstimmung erzwecken zu können, so un-
begreiflich wäre die schöne Hoffnung, einem an viele Bedürfnisse gewöhnten
Zeilalter eine allgemeine glückliche Richtung zu geben.

Eines wie das Andere, Verirrte im Laster zu erinnern und wieder zu
bessern, aber auch durch feste Verwahrung oder andere Mittel die gute
Gesellschaft vor ganz verwahrlosten Verbrechern zu sichern, ward bei den
uralten Verfassungen einer strengen Sorge gewürdigt.
 
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