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Steinbeck, Christoph G. [Bearb.]
Aufrichtig-teutsche Volks-Zeitung: ein nützliches Hand- u. Hausbuch für d. dt. Volk, seine Lehrer u. seine Freunde — 1797 [VD18 90672828]

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Erster Band. Sieben und Vierzigstes Stück
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https://doi.org/10.11588/diglit.43230#0373

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A ufrihtis. . ()

Volks-

Mit Landesherrlicher

l

f Zz h! j

und Kaiſ. Königl.

LIT <öchſter Eclaubniß

w. allergnäd. Privileg.



Erſter Band, Sieben und Vierzigſtes Scük, Gera, den 20. Junius 1797. ;



England.

D ie ausgebrochenen Unruhen der Matro-
ſen zu Sheerneß , welche, wie man allge-
mein verſichert, von gewiſſen bedeutenden
Personen geleitet und mit ansehnlichen
Geldſummen unterſtützt werden, KLheinen
für dieſes Königreich, dem ſchon lange ein

fürchterliches Ungewitter drohete, immer

gefährlicher zu werden. Das ganze Ge-
ſchwader fordert: 1) daß iede der Flotte

zu Portsmouth bewilligte Gewogenheit auf

die Seeleute bey der Nore und den umlie-
genden Gegenden ausgedehnt werde : 2) daß
jeder Matcroſe, wenn das Schiff in dea
Hafen kommt , Freiheit haben ſoll, ans
Land zu gehen und ſeine Familie zu beſu-
chen, (iedoch nur eine gewiſſe Zahl auf be-
ſtimmte Zeit, damit dss Schiff wohl ver-
ſorgt bleibe:) 3) daß bei Auslaufen eines
Schiffes den Matroſen ihr Sold bis auf
6 Monate Rückſtand gezahlt werde, wie

die alten Regeln mit ſich bringen : 4) daß

kein Offizier, welcher fortgeſchickt worden,
wieder im Dienſte angeſtellt werde, ohne
Erlaubniß und Bewilligung der Schiffs-
manusſchaft. 5) daß die auf ein Schiff
gepreliten Martroſen , welche nicht im ge-
wöhnlichen Laufe der Zahlung sind, zwei
Monate Vorſchuß haben ſollen, ſich die
nöthigen Bedürfniſſe anzuſchaffen : 0) daß
alle Matroſen , die aus dem Dienſte von
der Flotte entwichen, nicht als Deſerteurs
eingezogen, ſondern ſchuldios anerkannt
werden ſollen: 7) daß eine gleichere Ver-
theilung der Priſengelder unter die Mas
troſen der Kriegeſchiffe gemacht werde : 8)
daß eine Reviſion der Kriegsartikel ange
ſtellt, viele gänzlich ausgeſtrichen und ann
dere gelindere an deren Stelle gesetzt wer.
den. - Als hierauf die Commiſſarlen des

OGroßadmiralitätsamts nur die erſle For-

derung zugaben, die andern aber verwarfen,
ſo ztieten ſie von der F lotte folgende ant
 
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