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24.
16.
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von dem Oberamtmann
dem Amtschrciber -
demOberamtsdiener
gebühren, und solle hiebey für die Verkündigung
der Urtel ins besondere nichts angesetzet werden.
Z. für eine simple imerlocmori - Urtel/ wie auch für
extrajuLcial- cjecretm aber solle an Oberamts-Tax
mehrer nicht bezahlt werden als 24. kr. und hier-
an solle -er Oberamtmann, so lang dermahliger
A Amt-
Vorläufiges
Für
Emen jeweiligen Oberamtmann und Amtschreiber der
Vorderen Grafschaft Sponheim.
1. Für eine schriftliche Qcation solle dem Amtschreiber
bezahlt werden - - - - fl. 6. kr.
dergestalten jedoch, daß, im Fall mehrere Personen
in der nemlichen Sache, und aus dem nemlichen
Ort vorzuladen wären, nur eine Option ausge-
fertiget und hievor ebenfalls mehrer nicht, als 6.kr.
bezahlet werden darf.
2. Da die-bey Oberamt vorkommende Klagden, inso-
ferne nicht eine besondere Wichtigkeit der Sache ein
schriftliches Verfahren erforderte, mündlichen zum
Protokoll verhandlet-fort kürzlich abgethan und ent-
schieden werden müßen; So solle für eine derlcyVer-
Handlung einer Sache, wann darinnen sogleich eine
End-oder zwischen-Urtel, so die End-Urtel in sich
führet ( inrerlocutoria )ertheilet wird, an
Oberamts - Tax 44. kr. bezahlt werden, und hier-
-
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von dem Oberamtmann
dem Amtschrciber -
demOberamtsdiener
gebühren, und solle hiebey für die Verkündigung
der Urtel ins besondere nichts angesetzet werden.
Z. für eine simple imerlocmori - Urtel/ wie auch für
extrajuLcial- cjecretm aber solle an Oberamts-Tax
mehrer nicht bezahlt werden als 24. kr. und hier-
an solle -er Oberamtmann, so lang dermahliger
A Amt-
Vorläufiges
Für
Emen jeweiligen Oberamtmann und Amtschreiber der
Vorderen Grafschaft Sponheim.
1. Für eine schriftliche Qcation solle dem Amtschreiber
bezahlt werden - - - - fl. 6. kr.
dergestalten jedoch, daß, im Fall mehrere Personen
in der nemlichen Sache, und aus dem nemlichen
Ort vorzuladen wären, nur eine Option ausge-
fertiget und hievor ebenfalls mehrer nicht, als 6.kr.
bezahlet werden darf.
2. Da die-bey Oberamt vorkommende Klagden, inso-
ferne nicht eine besondere Wichtigkeit der Sache ein
schriftliches Verfahren erforderte, mündlichen zum
Protokoll verhandlet-fort kürzlich abgethan und ent-
schieden werden müßen; So solle für eine derlcyVer-
Handlung einer Sache, wann darinnen sogleich eine
End-oder zwischen-Urtel, so die End-Urtel in sich
führet ( inrerlocutoria )ertheilet wird, an
Oberamts - Tax 44. kr. bezahlt werden, und hier-
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