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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 1.1859

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Asbrand, Carl: Das Schloß Staufenburg in der Mortenau
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https://doi.org/10.11588/diglit.42306#0373
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die großen Aetiencapitalien (Ereclit mobilier ete.). Was diese
an Weite des Operationsfelds, an Promptheit der Verbindungen,
aie Technik des Geschäftsbetriebs und vielleicht an Scruvellosigkeit
voraus haben, das ersetzten bei den Klöstern reichlich ihre Masse,
ihre Privilegien, vor Allem die "Macht, womit sie als kirch-
liche Anstalten auf die Gemüther wirkten.
Jede Frage, die ein Rechtsverhältnis eines Klosters betraf,
kam vor geistliches Gericht, und jeder Rechtsanspruch wurde
mit geistlichen Waffen neben den andern durchgefochten. Erklär-
ten sich ja 1411 drei Straßburger Rathsdeputirte für incompe-
tent, einen Streit zwischen dem Propst von Allerheiligen und
Burkhard Hummel von Staufenberg über Zehentpslicht von
Staufenberger Leibeigenen zu entscheiden, weil die Sache vor
geistliches Gericht gehöre, lind 1354 erließ der geistliche Richier
zu Straßburg an die Priester zu Leutkirch und Oberkirch fol-
genden Befehl: Andreas von Staufe.nberg, genannt von
Drusenheim, sei seit Jahresfrist excommunicirt, weil er sich nicht
zu Recht gestellt, und nunmehr der neun Juchert Feldes, welche
er der Nußbacher Kirche entfremdet,, zu Gunsten des Klosters
Allerheiligen für entsetzt zu erklären. Es sollen überdies alle
Bebauer der fraglichen Felder, und Andreas selber, wenn er sich
nicht füge, mit Bann und Jnterdict bedroht und die weltlichen
Behörden ringsum zum Vollzug ausgefordM werden.
Wir werden den Fangarmen des Klosters Allerheiligen be-
gegnen, wie sie den Zehnten der ganzen Herrschaft Staufenberg,
Hof um Hof, Gült um Gült, wie sie sogar den Stammsitz der
Widcrgrüne erhaschen. Dazu machten die älteren mortenauischcn
Abteien Gengenbach, Ettenheimmünster, Schultern,
ja selbst Schwarz ach eifrige Concurrenz.
Die Geld Wirths ch ast, welche zu Ende des 15ten Jahr-
hunderts durchdrang, hat den Klöstern ihr Bankprivileg ent-
wunden, hat ihre Güter und Rechte auch in den Wirbel der
Speculation gezogen, hat die Macht der tobten Hand entschieden
gebrochen. Aber dem Adel ward dadurch nicht geholfen, im
Gegentheil, sein Grundbesitz entschwand ihm nur um so rascher
unter den Füßen.

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