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Badische Fundberichte: amtl. Nachrichtenbl. für die ur- u. frühgeschichtl. Forschung Badens — 19.1951

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Nesselhauf, Herbert: Die Besiedlung der Oberrheinlande in römischer Zeit
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https://doi.org/10.11588/diglit.43771#0079
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73

Die Besiedlung der Oberrheinlande in römischer Zeit

Aus anderen Gründen als bei Ptolemaeus ist Vorsicht geboten bei der Auswertung
der geographischen Exkurse in Caesars Kommentarien vom gallischen Krieg. Die caesa-
rische Autorschaft dieser Exkurse wird von manchen Forschern verteidigt, von anderen
mit nicht unerheblichen Gründen bestritten. Wenn sie aber nicht caesarisch sind, dann
fragt es sich, aus welcher Zeit sie stammen und ob sie vor- oder nachcaesarische Zustände
wiedergeben. Wir haben, wie ich meine, zu wenig Material, um diese Frage mit Sicher-
heit beantworten zu können. Die sich widersprechenden Meinungen der modernen For-
scher sind ein Zeichen für die Unsicherheit, die hier herrscht und die durch kategorische,
aber unbewiesene Behauptungen nicht behoben wird3).
Vor große Schwierigkeiten sieht sich der Historiker schließlich auch gestellt bei der
Benützung der Geographie Strabos, der im IV. Buch 3, 3-5 die linksrheinischen, im
VII. Buch 1, 2-3 die rechtsrheinischen Siedlungsverhältnisse bespricht. Das Werk, unter
Augustus verfaßt und bald nach dessen Tod abgeschlossen, gibt in den für uns in Betracht
kommenden Partien die Verhältnisse der augusteischen Zeit wieder, soweit sie dem Ver-
fasser bekannt waren, verwendet aber auch Material aus früherer Zeit, wobei in den
seltensten Fällen die Herkunft der übernommenen Angaben vermerkt ist. Bei dieser
schwer durchschaubaren Quellenlage bleibt im einzelnen manches fraglich, auf das Ganze
führt wird. Auf diese Weise ist auch Argentorate bei Ptolemaeus in den Bereich der Vangionen
geraten. — Immer wieder wird der vergebliche Versuch unternommen, die Wohnsitze der
Rauraker mit Hilfe der literarischen Überlieferung zu bestimmen. Weil in den Caesarhand-
schriften der Name der Rauraker I 28, 3 fehlt, zieht man daraus den Schluß, daß Caesar diesen
Stamm nicht wie die anderen in seine Heimat zurückgeschickt habe, und sucht nun nach den
Wohnsitzen der Rauraker vor und nach 58 v. Chr. Daß unsere Caesarausgaben (zuletzt H.
Fuchs in den edit. Helvet. 1944) aber mit Recht ihren Namen in den Text setzen, ergibt sich
aus folgender Überlegung. Da für alle anderen am Krieg beteiligten Stämme die von Caesar
nach seinem Sieg getroffenen Maßnahmen berichtet werden, können die Rauraker nicht fehlen.
Hätte Caesar ihnen nicht ihr altes Territorium angewiesen, so wäre wie im Fall der Boier die
Erwähnung der Sonderregelung zu erwarten und man wird Caesar wohl zutrauen, daß er
selbst für eine ihm peinliche Affäre die passende Formulierung gefunden hätte. Der Schluß ist
also nicht nur erlaubt, sondern sogar zwingend, daß auch die Rauraker wieder dorthin zurück-
kehren mußten, von wo sie aufgebrochen waren. Nur sagt Caesar nicht, wo dies war. Die
Grenzen der civitas Rauracorum, in deren Gebiet im Jahr 44 v. Chr. Munatius Plancus die
Kolonie angelegt hat, sind im Westen, Norden und Osten unbekannt, sie können sich auch im
Lauf der Zeit geändert haben. Wenn Strabo in seiner Beschreibung Galliens die Rauraker nicht
erwähnt, so ist dieses Fehlen nicht anders zu beurteilen als das der Tulinger und Latobriger
und mit der Unbedeutendheit dieser Stämme zu erklären. Man kann von einem Autor nicht
Vollständigkeit erwarten, der selbst sagt, daß er die ethnischen Verhältnisse schildere, soweit
sie bemerkenswert seien (IV 1, 1).
3) Aus der umfangreichen neueren Literatur zu diesem offenen Problem seien genannt: F. Beck-
mann, Geographie und Ethnographie in Caesars bellum Gallicum (1930). A. Klotz, Phil.
Wochenschr. 1931, 373 ff. und Rhein. Mus. 83, 1934, 66 ff. H. Fuchs, Gnomon 8, 1932, 241 ff.
und z. T. davon abweichend in seiner Caesarausgabe in den edit. Helvet. (1944). K. Jach-
mann, Rhein. Mus. 89, 1940, 161 ff. K. Barwick, Caesars commentarii und das Corpus Caesa-
rianum, Philol. suppl. 31, 2 (1933) und Caesars bellum civile, Berichte Sachs. Akad. Leipzig
phil.-hist. Kl. 99, 1 (1951) 172 f. ■— Der sichere Gebrauch, den U. Kahrstedt, Nachrichten
Gesellsch. d. Wiss. Göttingen phil.-hist. Kl. 1930, 381 ff. und 1933, 261 ff. von den Angaben
der geographischen Exkurse in Caesars bellum Gallicum für seine Thesen macht, trägt der
Offenheit des umstrittenen Problems nicht Rechnung.
 
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