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Badische Fundberichte: amtl. Nachrichtenbl. für die ur- u. frühgeschichtl. Forschung Badens — 22.1962

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Hübener, Wolfgang: [Rezension von: Helmut Schoppa, Die fränkischen Friedhöfe von Weilbach, Maintaunuskreis]
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https://doi.org/10.11588/diglit.43789#0320

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312

Buchbesprediungen

In konsequenter Fortsetzung erscheinen nun als erster Band einer neu eröffneten Schriftenreihe
des Amtes zwei Gräberfelder von der Gemarkung Weilbach im Maintaunuskreis, welche durch
Rettungsgrabungen 1952 aufgeschlossen wurden; trotz persönlichen Einsatzes des Verf. leider auch
nur fragmentarisch.
Vom ersten Friedhof, am Rande des alten heutigen Ortskernes gelegen, wurden 81 Bestattungen,
in zwei großen Flächenabdeckungen, durch eine Straße getrennt, aufgedeckt. Sie werden aber
durch 6 schon länger bekannte, unter dieser Straße gelegene Gräber zu einem Ganzen verbunden.
Der Ausgräber schätzt den Umfang des Feldes auf 120 : 50 m und rechnet mit einer ursprüng-
lichen Belegung von rund 300 Bestattungen, von denen also ein gutes Viertel ausgegraben wurde.
Die gelegentlichen Abweichungen von der allgemein üblichen ungefähren Ost-Westrichtung der
Gräber wird durch chronologische Gründe (sehr frühe bzw. sehr späte Bestattungen) erklärt. Im
Ostteil liegen die frühesten, im Westteil die späteren. Von den 81 Gräbern waren 71 beraubt.
Nur 6 Kinder-, 2 Frauen- und 2 Männergräber waren ungestört. Bei 23 Männer-, 11 Frauen- und
15 Kinderbestattungen, welche durch charakteristische Beigaben ausgewiesen sind, verbleiben 15,
also ein knappes Fünftel, mangels solcher Beigaben ohne nähere Zuweisung. Die sippenweise
Belegung des Friedhofes, welche der Ausgräber im Westteil deutet und der trotz des fragmenta-
rischen Aufschlusses zuzustimmen ist, läßt sich nur analog zu weitflächiger und vollständiger
aufgeschlossenen Feldern wie etwa Mindelheim, Hailfingen oder Basel-Bernerring (R. Laur-
Belart, Tschumi-Festschrift 1948, 127 ff. Dieses offenbar Schoppa, Weilbach, 7, Anm. 11 gemeint)
befürworten, wie überhaupt alle Folgerungen topographischer Art, welche vergleichsweise für
Weilbach gezogen werden, infolge des geringflächigen und oft fragmentarischen Aufschlusses mit
dem Mangel der schwierigen Vergleichsmöglichkeit behaftet sind.
Die sippenweise Belegung in Weilbach erhält ein anderes Gewicht, wenn man das Kapitel
Grabbrauch heranzieht und die 26 (nicht 23) Kammergräber mit Holzschacht kartiert. Diese
erstrecken sich über das gesamte Gräberfeld (soweit sich das sagen läßt) und sind für Männer,
Frauen und Kinder gleicherweise angelegt worden. Holzverschalte Schächte und Gräber mit
Steinplatten schreibt Schoppa S. 11, Anm. 26, freien Bauern zu. Ohne darauf einzugehen, scheint
doch das für jedes Alter und beide Geschlechter verbindliche Kammergrab als ein Kriterium zu
gelten, das durch alle „Sippenbestattungen“ hindurch eine Horizontale angibt, auf die eine be-
stimmte Bevölkerungsschicht projiziert werden darf. Dieser Akzent gestattet aber zunächst nur
eine soziologische oder kultisch bedingte, aber kaum eine ethnische Deutung, wie Schoppa Nass.
Ann. 62, 1951, 14 vermutet. Die Beigaben mögen in Kammergräbern gelegentlich nicht so reich
sein, aber die Beraubung muß in Rechnung gestellt werden, denn der Mangel an Waffen und
Gürtelgarnituren in der zweiten Hälfte des 6. und ersten Hälfte des 7. Jhdts. fällt auf. Damit
wird gegenüber dem Rheingau (Nass. Ann. 61, 1950, 1 ff.; H. Schoppa) wie den unedirten Grä-
berfeldern in Rheinhessen (Köngernheim, Krs. Mainz, Hahnheim, Krs. Mainz, Sprendlingen,
Krs. Bingen, und Rommersheim, Krs. Alzey) im Altertumsmuseum Mainz ein Unterschied deut-
lich. Die Einteilung der Bestattungsformen in drei Typen (1. holzverschalte Schächte, in dem der
Tote im Sarge bestattet wurde, 2. große Schächte ohne Holzverschalung, aber mit Holzsarg,
3. Schächte mit sargloser Bestattung) erscheint wesentlich, zumal im Zusammenhang mit Eltville,
weil damit auch am Oberrhein durch moderne genauere Beobachtungen ein fundierter Beitrag
zum Fragenkreis der Kammergräber geliefert wurde. Dafür hätten wir gern einige treffende
Beispiele der Bestattungsformen veröffentlicht gesehen.
Die Datierung nimmt der Verf. nach Sachgruppen vor; eine Zusammenfassung nach Gräber-
gruppen wäre erwünscht gewesen, zumal die eingangs zur Diskussion gestellte Bestattungsgrup-
pierung nach Sippen (S. 6) die chronologische Abfolge nicht ersetzt. Das ist um so bedauerlicher,
als Verf. oft das außerhalb seines Arbeitsgebietes gelegene Trierer Land als Maßstab benutzt,
obwohl erst erarbeitet werden muß, ob die chronologische Folge der Fundvergesellschaftungen im
Rhein- und Maingau relativ und absolut ebenso angesetzt werden kann wie im Trierer Land.
Dieses Problem läßt sich natürlich nicht auf der Basis von ein oder zwei Gräberfeldern lösen.
Man wünscht sich als Grundlage der chronologischen Erörterungen eine deskriptiv oder optisch
leichter überschaubare chronologische Anordnung der Gräber, etwa in Tabellenform. Dann würde
auch deutlich werden, daß z. B. die Datierung des Grabes 1/57 durch die Münze Theodosius I.
 
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