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Aufdermauer, Jörg; Baden-Württemberg / Amt für Ur- und Frühgeschichte [Hrsg.]
Badische Fundberichte / Sonderheft: amtl. Nachrichtenbl. für die ur- u. frühgeschichtl. Forschung Badens: Ein Grabhügelfeld der Hallstattzeit bei Mauenheim: Ldkrs. Donaueschingen — Freiburg i. Br., 3.1963

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https://doi.org/10.11588/diglit.29615#0043
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Versuch einer ersten Auswertung

Grabsitten

Es soll hier lediglich eine Zusammenstellung der Grabtypen gegeben werden. Vergleiche mit anderen Nekro-
polen der näheren und weiteren Umgebung müßten bei den mangelhaften Beobachtungen der meisten älteren
Grabungen fast immer mit mehreren Fragezeichen versehen werden. Ein Versuch in dieser Richtung soll nach
der Aufarbeitung des gesamten südbadischen Hallstattmaterials gemacht werden, zu einem Zeitpunkt, wo eine
parallel laufende Arbeit über das württembergische Material vielleicht auch bessere Vergleichsmöglichkeiten mit
den Gräbern der Schwäbischen Alb bringt, ohne die eine Interpretation der Mauenheimer Gräber unbefriedigend
bleiben muß.

Die Hoffnung, unter den durch ihre Größe auffallenden Hügeln besonders reiche Gräber zu finden, wurde bisher
enttäuscht. Der einzige ausgegrabene der vier großen Hügel, Hügel B, entstand durch Zusammenwachsen zweier
kleiner Hügel bei zweimaliger Aufstockung durch Nachbestattungen (s. unter Hügel B „Hügelrekonstruktion“).
Die Ausstattung der Gräber unterschied sich kaum von der der übrigen. Das reichste Grab wurde unter den
Resten von Hügel H (Grab 1) gefunden, das durch seine verhältnismäßig reichen Schmuckbeigaben (Taf. 10) von
den übrigen Skelettgräbern absticht. Die Brandgräber zeigten ein ziemlich einheitliches Bild, was die Ausstattung
mit Keramik betrifft. Soweit sie ungestört waren, enthielten sie durchschnittlich fünf bis sechs Gefäße: jeweils
solche im Alb-Hegau-Stil verzierte und dazu ein oder auch mehrere sehr einfache, die höchstens mit flüchtiger
Streifenverzierung (Taf. 2, 16) etwas belebt oder auch nur im Oberteil graphitiert bzw. rot grundiert sind (Taf. 2,
19.21; Taf. 1, 3). Soziale Unterschiede lassen sich zumindest bei den Brandgräbern nicht herausarbeiten, auch
wohl kaum anhand der Grabtypen (s. u.).

Alle Hügel, mit Ausnahme von Hügel E, enthielten Brandgräber. Bei Hügel E besteht die Möglichkeit, daß ein
früher vorhanden gewesenes Brandgrab durch das Skelettgrab zerstört wurde. Alle Gräber wurden am Ver-
brennungsort angelegt, in den meisten Fällen konnte die rot gebrannte Verbrennungsfläche rund um das Grab
herauspräpariert werden. Eine Ausnahme scheint die Brandnachbestattung Hügel F Grab 1 gemacht zu haben,
für die kein Verbrennungsplatz nachgewiesen werden konnte; doch konnte der Boden in diesem Falle so schwach
gebrannt worden sein, daß eine „Brandtenne“ heute nicht mehr nachweisbar ist.

Insgesamt wurden vierzehn Brandgräber freigelegt. Neun Gräber waren gestört, entweder durch Skelettnadi-
bestattungen (Hügel F, Grab 2; G, 1; H, 2; O, 2; wodurch das Grab in Hügel P gestört war, konnte nicht geklärt
werden) oder durch die Planierraupe (D, 2; K; L, 1. Das Brandgrab in Hügel C wurde durch ein Soldatengrab
des letzten Krieges gestört). Trotzdem konnte bei neun Gräbern die Grabform geklärt werden.

Es lassen sich drei stark voneinander abweichende Grabtypen unterscheiden. Bei den beiden ersten wird das
Bestreben deutlich, dem Toten einen kleinen abgeschlossenen Raum als Ruhestätte zu geben. Beim dritten ist
auf den abgeschlossenen Raum verzichtet worden. Urne und Beigefäße wurden auf den Verbrennungsplatz
gestellt und mit dem Hügel überdeckt. Zwei Gräber weichen völlig ab (s. unter 4 und 5).

1. Hügel B, Gräber 2 und 4: Beide Gräber sind in den gewachsenen Boden eingetieft worden, besaßen etwa
senkrechte Wände, aber keinen Holzeinbau, der sich durch die festen Wände des gewachsenen Bodens anscheinend
erübrigte, dafür aber eine starke Decke aus kräftigen Elolzbohlen oder -balken, die bei Grab 2 etwas dichter war
als bei Grab 4. Als Grabraum hatte man also die ganze gegrabene Grube benutzt, nicht nur einen Teil, wie dies
bei den Skelettgräbern geschah (s. u.). Die Umgebung beider Gräber war planiert und mit einer dünnen Schicht
hellen Lehms bedeckt worden, und beide enthielten Leichenbrand, der zusammengelesen und in einer Urne
beigesetzt worden war (Kragengefäße Taf. 2, 21 und Taf. 3, 3). Unterschiede lassen sich lediglich in der Lage der
Gefäße und dem Grundriß der Grube feststellen: In der etwa rechteckigen Grube von Grab 2 standen die Gefäße
an der östlichen Grubenwand aufgereiht, einschließlich der Urne, während die Beigefäße in der fünfeckigen
Grube von Grab 4 etwa in der Mitte, die Urne mit dem Leichenbrand an der südwestlichen Grubenwand abge-
stellt worden waren. Die Anlage von Grab 2 zeigt gewisse Ähnlichkeiten mit der von Grab 1 (s. u.), bei beiden
ist der größte Teil des Grabinnenraums, der fast für eine Körperbestattung eines Erwachsenen gereicht hätte,
leer geblieben. Gut vergleichbar bei der Keramik von Grab 2 und 4 sind die Kegelhalsgefäße, in jedem Grab
ein unverziertes und ein mit spärlichem Muster dekoriertes Kegelhalsgefäß (Taf. 3, 7; 2,16. 19).

2. Hügel B, Grab 1; G, 1; L, 1: Ungestört war lediglich Grab 1 in Hügel B. Aus den Resten der beiden anderen
Grabanlagen ließ sich aber mit einiger Sicherheit in Analogie zu Hügel B die Form auch dieser Gräber rekon-
struieren. Allen drei Gräbern gemeinsam war ein rechteckiger Holzrahmen, der nicht in einer Grube errichtet
worden war, sondern auf der eingeebneten Oberfläche eines schon vorhandenen Hügels (Hügel B, s. Rekon-
struktionsplan) oder auf der damaligen Bodenoberfläche (Hügel G und L). Wie der Oberbau dieser Holzkästen
ausgesehen hat, muß dahingestellt bleiben, möglicherweise hat man sich eine einfache Blockbauweise mit hori-
zontaler Balkendecke zu denken. Zwei dieser Holzrahmen enthielten das Skelett eines auf der Bauchseite auf-
geschnittenen kleinen Schweinchens, in seiner Körperachse quer zur Längsachse des Holzrahmens orientiert
(Hügel B und G), im dritten Hügel mag es durch die Planierraupe weggeschoben worden sein, und in zwei
Hügeln (B und L) stand die Keramik aufgereiht an der nordöstlichen Schmalwand, in Hügel B zwischen dem
Schweinchen und der Kastenwand. In Hügel G fehlte die Keramik. Sie kann hier nicht bei dem Schweinchen
an der östlichen Wand, sondern nur in der durch das Skelettgrab zerstörten westlichen Grabhälfte gestanden
haben.

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