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Aufdermauer, Jörg; Baden-Württemberg / Amt für Ur- und Frühgeschichte [Hrsg.]
Badische Fundberichte / Sonderheft: amtl. Nachrichtenbl. für die ur- u. frühgeschichtl. Forschung Badens: Ein Grabhügelfeld der Hallstattzeit bei Mauenheim: Ldkrs. Donaueschingen — Freiburg i. Br., 3.1963

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https://doi.org/10.11588/diglit.29615#0044
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Die Keramik der Gräber läßt sich nicht mehr vergleichen, da sie nur in Hügel B vollständig erhalten war. Bei
Hügel B fällt die Häufung der kleinen Graphitschälchen gegenüber den Gräbern 2 und 4 desselben Hügels auf
(Taf. 1—3).

3. Hügel C; H, 2; J, 1; O, 2: Die Scheiterhaufenreste wurden zu einem Holzkohlehaufen am Verbrennungsort
zusammengefegt, der Leichenbrand gesammelt und in einer Urne geborgen. Urne und Beigefäße stellte man
dicht neben dem Holzkohlehaufen auf der Brandtenne ab und schüttete dann über dem Grab den Hügel auf.
In Hügel J standen die Gefäße auf einem verkohlten Balkenrost neben dem Holzkohlehaufen. Ob der Rost aus
frischen Bohlen oder aus nicht verbrannten Hölzern des Scheiterhaufens angelegt wurde, war nicht zu entschei-
den. Das Brandgrab in Hügel J war das einzige, in dem der Leichenbrand nicht in einem Kragengefäß, sondern
in einem Kegelhalsgefäß (Taf. 12,9) beigesetzt worden war. Die Beigefäße dieses Grabes waren mit kleinen,
flachen Steinen abgedeckt. Zahl und Typ der Keramikbeigaben der Gräber weichen nur unwesentlich vonein-
ander ab.

4. Hügel D, Grab 1: Das Grab war durch die Planierraupe gestört worden, über die äußere Grabform kann
nichts ausgesagt werden. Es fällt einmal durch die Menge seiner Metallbeigaben auf (Taf. 5, 24—27), dann vor
allem dadurch, daß die Beigaben zusammen mit dem Leichenbrand in der Urne, einem kleinen Kragentöpfchen,
ins Grab gegeben wurden. Wieweit hier urnenfelderzeitliches Ideengut mitwirkte, soll hier nicht weiter unter-
sucht werden.

5. Eine singuläre Grabform stellt auch Hügel F Grab 1 dar, eine in den Hügel eingetiefte Brandnachbestattung.
Die Urne (Taf. 7, 4) und die drei einfachen Beigefäße waren in der etwa 0,80 m im Durchmesser messenden
Grube beigesetzt und die Grube mit einem großen Stein abgedeckt worden. Am nächsten steht dieses Grab den
Grabanlagen 2 und 4 in Hügel B, nur daß an die Stelle der Holzdecke eine Steinplatte getreten ist, vielleicht
weil die Grabgrube erheblich kleiner gehalten wurde als die Gräber in Hügel B.

Ein sehr viel einheitlicheres Bild zeigten die Skelettgräber, durchweg Nachbestattungen, vielleicht mit Ausnahme
des Skelettgrabes in Hügel E, in dem eine primäre Brandbestattung nicht sicher nachgewiesen werden konnte.
Alle Gräber sind in die bestehenden Hügelschüttungen eingetieft worden, zum Teil noch ein Stück in den
gewachsenen Boden hinein. Von vierzehn aufgedeckten Gräbern enthielten fünf sichere inkohlte Reste eines
Holzeinbaus, der durchschnittlich 1,80 — 2,00 m lang und 0,80 m breit war (Hügel E; F, 3; F, 5; G, 2; H, 1), in
zwei weiteren fanden sich Spuren von inkohltem Holz, die ebenfalls auf einen Holzeinbau schließen lassen (D, 1;
F, 4), und bei weiteren zwei Bestattungen lassen Größe und Scharfkantigkeit der beobachteten Grube gleichfalls
den Schluß auf einen rechteckigen Holzsarg zu (J, 3; 0,1). Insgesamt dürften also mindestens neun Gräber mit
einem Holzsarg ausgestattet gewesen sein. Die beiden Gräber in Hügel L waren stark gestört, so daß über die
Grabform wenig gesagt werden kann. Gegen einen Holzeinbau spricht nichts, vielmehr könnte man zumindest
bei Hügel L Grab 2 in Analogie zu H, 2 und F, 4, die beide eine ähnliche Steinsetzung enthielten wie L, 2, eben-
falls einen Holzsarg annehmen. Bei dem Hockergrab in Hügel J ist das hallstattzeitliche Alter fraglich, Hügel B
Grab 3 war durch eine Raubgrabung zerstört worden, und lediglich bei Hügel B Grab 5 ergaben sich keinerlei
Anhaltspunkte für einen Holzsarg; gegen einen solchen könnte die leichte Hockerlage des Toten sprechen. —
Man wird also kaum fehlgehen, wenn man den Holzeinbau in Sarggröße als die fast durchweg angewandte
Grundform der Bestattungen annimmt. Die Orientierung der Skelettgräber war etwa süd-nördlich, mit mehr
oder weniger starken Abweichungen der Längsachse nach Ost bzw. West. Die Toten lagen auf dem Rücken,
Kopf im Süden. Eine Ausnahme bildete Hügel D Grab 1, das Südwest-Nordost orientiert war und in dem der
Kopf des Toten im Nordosten lag.

Unterschiede zwischen den Gräbern lassen sich in der Art der Grabeinfassung und der Beigaben feststellen:

1. Nach der Art der Grabeinfassung glichen sich

a) Hügel E und G, 2: Der Sarg wurde in eine große Grube gestellt und der Zwischenraum zwischen Sargwänden
und Grubenwand mit hellgelbem Lehm ausgefüllt.

b) Hügel F, 3; F, 4; H, 1; L, 2: Die Gräber besaßen eine Steineinfassung bzw. einen Steinmantel, der den Sarg
überdeckte (L; F, 4 bzw. H; F, 3). Das Grab F, 3 war außerdem mit großen Steinplatten abgedeckt.

c) Hügel D, 1; J, 3; O, 1: Die Grube um den Sarg war mit der Erde der Hügelschüttung wieder zugefüllt wor-
den, dagegen enthielt der Sarginnenraum hellgelben Lehm.

d) Hügel F, 5: Sarginnen- und umgebende Grubenfüllung ließen sich nicht unterscheiden, sie waren beide etwas
heller gefärbt als die Hügelschüttung, aber nicht von so rein hellgelbem Material wie die der Gräber Hügel E
und G, 2.

2. Differenzierungsmöglichkeiten nach Zahl und Art der Beigaben:

a) Skelettgräber ohne Metallbeigaben: Hügel D, 1; F, 4; G, 2; O, 2: In allen diesen Gräbern stand die Keramik,
je ein Kegelhalsgefäß oder eine Kragenschüssel mehr oder weniger verwaschener Form mit einem Beigefäß in
einer Ecke des rechteckigen Holzeinbaus, zu Füßen des Toten. Grab O, 2 enthielt außerdem noch ein kleines,
bimförmiges Näpfchen (Taf. 15,1), bei dem die Ausgräber die Möglichkeit erörterten, ob es ähnlich wie bei
einem Gefäß von Monzernheim ‘) fest auf der Schulter des Kegelhalsgefäßes gesessen haben könnte. Nachweisen

*) G. Behrens, Bodenurkunden aus Rheinhessen 1 (1927) 47, Abb. 168.

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