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Aufdermauer, Jörg; Baden-Württemberg / Amt für Ur- und Frühgeschichte [Hrsg.]
Badische Fundberichte / Sonderheft: amtl. Nachrichtenbl. für die ur- u. frühgeschichtl. Forschung Badens: Ein Grabhügelfeld der Hallstattzeit bei Mauenheim: Ldkrs. Donaueschingen — Freiburg i. Br., 3.1963

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https://doi.org/10.11588/diglit.29615#0045
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ließ sich das jedoch nicht. In der Brustgegend des Toten in Hügel D wurde außerdem noch die Hälfte eines
kleinen Bronzeringchens gefunden.

b) Hügel E; J, 3: Die beiden Gräber enthielten ebenfalls Keramik zu Füßen des Toten — das Schälchen aus Grab
J, 3 ist verschollen, ein größeres Gefäß scheint nicht im Grab gewesen zu sein —, dazu kommen aber Metall-
beigaben, bei Hügel J zwei Ohrringe, dieselben, wie sie auch in Hügel H, 1 gefunden wurden, und in Hügel E
zwei Lanzenspitzen und ein Dolch rechts neben dem Kopf und eine Hörnchenfibel unter dem Kopf. Es fällt auf,
daß der Dolch nicht am Gürtel, sondern zusammen mit den Lanzenspitzen neben dem Toten lag. Diese Art der
Beigabenniederlage hat eine Parallele in den Skelettgräbern F, 3 und H, 1, wo der Gürtel nachträglich auf die
Tote aufgelegt worden war, sie ihn also nicht getragen hatte. Vielleicht waren Dolch und Gürtel für den Mann
und die Frau im Leben besonders kennzeichnend oder ihnen besonders wert gewesen und erfuhren deshalb diese
besondere Behandlung. Bei der sonst ziemlich kargen Ausstattung der Toten ist ein mit Bronzezwecken völlig
bedeckter Gürtel mit Gürtelblech eine kostbare Beigabe, vom handwerklichen Aufwand und der optischen Wir-
kung her gesehen. Der Dolch ist keine sehr häufige Beigabe, und er war sicher eine auffallende Waffe, die nur
wenige Männer tragen konnten oder durften. Dieses Grab und evtl. Hügel F Grab 5 sind übrigens die einzigen
Gräber, die aufgrund ihrer Beigaben als Männergräber angesehen werden können. Möglicherweise gehört auch
Grab F, 3 noch in diese Gruppe, wenn die beiden nicht eindeutig zuweisbaren Gefäße Taf. 8,18.19, die in der
Fußgegend des Toten gefunden wurden, tatsächlich zu diesem Grab und nicht zu Grab 2 gehören. Mit seinem
Gürtelblech, den Ohrringen, dem Armring und dem Gehänge (?) war es allerdings reicher ausgestattet als bisher
angeführte Gräber.

c) Das reichste Grab war 1, Hügel H, unter einer Steinsetzung. Das Gefäß mit Beigefäß stand nicht am Fußende
des Grabes, sondern an seinem Kopfende. Die Tote war mit Haarnadeln, Arm- und Ohrringen geschmückt und
trug außerdem am rechten Unterarm ein Tonnenarmband aus Lignit. Am auffallendsten aber war, daß man
den Gürtel mit Gürtelblech der Toten lediglich aufgelegt hatte, sie ihn also nicht als Teil der Kleidung trug.
Dasselbe war bei dem zweiten gefundenen Gürtel in Hügel F Grab 3 der Fall. Beide Gürtelbleche waren
unverziert.

d) Sicher ohne Keramikbeigabe war Hügel F Grab 5. Als einziges Grab enthielt es Reste zweier Fußzierfibeln
mit Armbrustkonstruktion. Seine Beigaben weisen es innerhalb der Mauenheimer Nekropole als verhältnismäßig
reiches Grab aus. Auffallend sind der Halsreif (Taf. 9, 8) und die beiden großen Hüftringe, einer aus Bronze,
der andere aus Eisen. Daß es sich bei diesen Ringen tatsächlich um Hüftringe gehandelt hat, die evtl, einen
Gürtel mit Bronzeblech ersetzten, kann nach der Entdeckung der Hirschlandener Steinfigur2), die zwei solche
Ringe trägt, kaum noch bezweifelt werden. Auch der kleinere Halsring fehlt bei der Hirschlandener Plastik
nicht, wenn er auch dort einen erheblich dickeren Querschnitt besitzt.

Es läßt sich also auch bei den Skelettgräbern eine gewisse Differenzierung der Grabsitte erkennen. Wieweit sie
auf soziale Unterschiede zurückzuführen ist, mag dahingestellt bleiben. Eine Beantwortung dieser Frage ist schon
deshalb kaum möglich, weil die drei restlichen, auffallend großen Hügel noch nicht untersucht sind.

Zur Chronologie der Gräber

Im folgenden soll der Versuch gemacht werden, die Gräber in das südwestdeutsche Chronologieschema einzu-
ordnen. Im Rahmen dieser Publikation führte es zuweit, wenn auf alle Beigabentypen eingegangen würde. Es
werden nur die Formen näher untersucht, die für die Datierung einer Fundvergesellschaftung wichtig scheinen.
Soweit es für eine Feinchronologie zu werten ist, gehört das Siedlungsmaterial nach Hallstatt A, und zwar in die
Ubergangsstufe von der Bronze- zur Urnenfelderzeit3). Zu Scherben wie Taf. 2, 9; Taf. 5,11.17.18.19; Taf. 8,12.
13; Taf. 13, 7. 8. 3; Taf. 14,12. 7 läßt sich eine Anzahl Parallelen in Nekropolen und Siedlungen der frühesten
Urnenfelderzeit finden3). Dagegen ist es bis jetzt noch nicht möglich, auch später urnenfelderzeitliche Formen
und Verzierungen sicher nachzuweisen. Das mag sich vielleicht ändern, wenn bei einer Nachuntersuchung, die
ihren Schwerpunkt auf die Siedlung legte, eine größere Materialbreite gewonnen worden ist. Bedenkt man aber,
daß in dem nahegelegenen Immendingen ein Gräberfeld lag, das ebenfalls nur Material der Übergangszeit ent-
hielt, erhalten die wenigen typischen Stücke der Mauenheimer Siedlung doch etwas mehr Gewicht, und die
Wahrscheinlichkeit, daß die Siedlung schon im frühen Hallstatt A aufgelassen wurde, wird größer.

An der alten Einteilung der Brandgräber nach Ha C, der Skelettgräber nach Ha D im südwestdeutschen Raum
soll festgehalten werden, da sich auch in Mauenheim keine Argumente finden ließen, die gegen diese Einteilung
sprächen.

Die Brandgräber lassen sich anhand der Keramik nicht in zwei Stufen einteilen. Allenfalls könnte man das Gefäß
Taf. 1, 3 aus Hügel B Grab 1 als spät innerhalb der Stufe Ha C ansehen, wenn man den mäßig überhöhten Hals
und den knappen Schrägrand mit der späthallstattzeitlichen Neigung zu hohen Gefäßhälsen und knappen
Rändern in Zusammenhang bringen will. Eine späte Ansetzung von Grab 1 würde in diesem Fall durch die

2) Abbildungen der Plastik in der Tagespresse, z. B. in Stuttgarter Zeitung Nr. 109, 11. 5.1963; die Grabfunde noch nicht
publiziert.

3) W. Kimmig, die Urnenfelderkultur in Baden (1940) 7 ff.

Vergleichbares Siedlungsmaterial z. B. Bad. Fundber. 19, 1951, 146 ff., Taf. 22—24.

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