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4. Fideikommiss unter den Nachkommen Hans Sigmunds

Von den beiden Gemahlinnen Magdalena von Wichsenstein (f 10.4.1583 in Pol-
singen) und Anna von Thalheim11 wurden Hans Sigmund zwar 32 Kinder gebo-
ren, doch nur acht Söhne und wohl zwei Töchter wurden volljährig. Fünf Söhne
überlebten schließlich den Vater, hinzu kam ein Enkel, unter denen die Hinterlas-
senschaft geteilt wurde. Sie schlossen bei dieser Gelegenheit einen Fideikommiss-
vertrag, den Kaiser Ferdinand am 17.10.1623 bestätigte. Hauptsächlich ging es um
die Stammherrschaften Laubach, Leinroden und Fachsenfeld, die nicht in fremde
Hände geraten sollten.


Das Renaissanceepitaph in der Leinrodener Pfarrkirche zeigt den Hauptmann
Konrad Bernhard (128.1.1612), der zehn Jahre vor seinem Vater Hans Sigmund
starb. Die Ritterfigur erscheint gar mächtig vor dem seitlich angebrachten zierlichen
Kruzifix.

4.1 Der Fideikommissvertrag von 1623
Sinn des Fideikommiss war es, die Unveräußerlichkeit und Vererbung des Familien-
gutes im Mannesstamm zu regeln. Hierzu verpflichteten sich 1622 die Söhne Ge-
org Ulrich, Friedrich, Philipp Jakob, Kaspar Heinrich, Heinrich Wilhelm und der
Enkel Eitel Sigmund, der Sohn von Konrad Bernhard. Die beiden Letzteren waren
noch minderjährig. Allerdings starben, wie schon früher Konrad Bernhard (1612),
Wolf Albrecht (1616) und Ludwig Ernst (vor 1622), schon bald auch Philipp Ja-
kob (1623) und Eitel Sigmund (ca. 1623), ferner Kaspar Heinrich und Heinrich
Wilhelm (nach 1650) alle ohne männliche Nachkommen. Nur
Georg Ulrich über Hans Albrecht und Friedrich über Gottlieb
sorgten für eine Fortsetzung der Laubacher Linie im Mannes-
stamm (siehe 5. Kapitel).

4.2 Je vier Söhne aus den beiden Ehen
Hans Sigmunds und die Enkel
Fünf Söhne Hans Sigmunds und ein Enkel überlebten den Va-
ter und unterschrieben den Fideikommiss (X). Nur Georg Ul-
rich und Friedrich aus der ersten Ehe Hans Sigmunds hatten je
einen Sohn; diese beiden setzten die Laubacher Linie fort. Eitel
Sigmund starb minderjährig.

Das Adelsgeschlecht der Woellwarth
 
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