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Rudolf Bangel (Frankfurt, Main); Rudolf Bangel [Editor]; Seligmann, B. [Oth.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 382): Antiquitäten, Gemälde etc. worunter Francofurtensien: welche im Auftrag des Herrn B. Seligmann, Frankfurt a.M. wegen Wegzug Montag, den 8. April 1895 öffentlich versteigert werden — Frankfurt a. M., 1895

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.73176#0002
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Verkaufsordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der
Nummern, doch behält sich der Auctionator das Recht vor, davon
abzuweichen, auch Nummern zusammen zu nehmen, oder zu
theilen. Sollten etwa durch einen Zuschlag bei erfolgtem
Doppelgebot Differenzen entstehen, so wird die Nummer sofort
von Neuem ausgeboten.

Bedingungen der Auction.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat ein Aufgeld von 5% des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 20.— können mit 50 Pf., bis zu Mk. 100. —
mit Mk. 1. —, über Mk. 100. — mit Mk. 5. — mindestens abgegeben
werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkoinmen getroffen ist,
steht dem Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb
24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind, für
Rechnung des Steigerers, auf die ihm am geeignetsten er-
scheinende Art, weiter zu verkaufen, ohne den Steigerer davon
zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe
haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über und können Reclamationen nach erfolgtem
Zuschlag nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung
Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen übliche
Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt durch
Telephon 547. Rudolf Bangel.
 
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