A manually made transcription or edition is also available for this page. Please change to the tab "transrciption" or "edition."
Verkaufs-Ordnung.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der
Nummern, doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das
Recht vor, auch äusser der Reihe zu versteigern, und wird, sollten
etwa durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebot Differenzen
entstehen, die Nummer sofort von Neuem ausgeboten.
Bedingungen der Auction.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auction gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat ein Aufgeld von lO°/o des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 10.— können mit 50 Pf., bis zu Mk. 100.—
mit Mk. 1.— , über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens
abgegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist,
steht dem Anctionator das Recht zu, Gegenstände welche inner-
halb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind,
für Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten er-
scheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Steigerer davon
zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe
haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und
Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr
des Steigerers. - Während der Dauer der Auction ist der
Auctionator nicht verpflichtet Rechnung zu ertheilen, oder Gegen-
stände, sollten sie gleich bezahlt sein, abzugeben.
Die Gemälde etc. lebender Meister werden sämmtlich unter der
Garantie, dass sie von den im Katalog angegebenen Künstlern ge-
malt sind, verkauft.
Die Gemälde und Kunstblätter verstorbener Meister u. a.
Gegenstände werden ohne Garantie der Aechtheit und alle in
dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden, und können
Reclamationen nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt
werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Die Grössen der Gemälde etc. verstehen sich ohne Rahmen
in Centimeter und bedeutet die erste Zahl die Höhe, die zweite
die Breite.
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die
übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt durch
Telephon 547.
Rudolf Bangel.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der
Nummern, doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das
Recht vor, auch äusser der Reihe zu versteigern, und wird, sollten
etwa durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebot Differenzen
entstehen, die Nummer sofort von Neuem ausgeboten.
Bedingungen der Auction.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auction gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat ein Aufgeld von lO°/o des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 10.— können mit 50 Pf., bis zu Mk. 100.—
mit Mk. 1.— , über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens
abgegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist,
steht dem Anctionator das Recht zu, Gegenstände welche inner-
halb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind,
für Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten er-
scheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Steigerer davon
zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe
haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und
Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr
des Steigerers. - Während der Dauer der Auction ist der
Auctionator nicht verpflichtet Rechnung zu ertheilen, oder Gegen-
stände, sollten sie gleich bezahlt sein, abzugeben.
Die Gemälde etc. lebender Meister werden sämmtlich unter der
Garantie, dass sie von den im Katalog angegebenen Künstlern ge-
malt sind, verkauft.
Die Gemälde und Kunstblätter verstorbener Meister u. a.
Gegenstände werden ohne Garantie der Aechtheit und alle in
dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden, und können
Reclamationen nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt
werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Die Grössen der Gemälde etc. verstehen sich ohne Rahmen
in Centimeter und bedeutet die erste Zahl die Höhe, die zweite
die Breite.
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die
übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt durch
Telephon 547.
Rudolf Bangel.