Verkaufs . Ordnung.
Die Versteigerung geschieht ohne Reserve und nach der
Reihenfolge der Nummern, doch behält sich der Unterzeichnete
ausdrücklich das Recht vor auch äusser der Reihe zu ver-
steigern, und wird, sollten etwa durch einen Zuschlag bei er-
folgtem Doppelgebot Differenzen entstehen, die Nummer sofort
von Neuem ausgeboten.
Bedingungen der Auction.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auction gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat ein Aufgeld von 10°/° des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 20.— können mit 50 Pfg., bis zu
Mk. 100.— mit Mk. 1.— und über Mk. 100.— mit Mk. 5.—
mindestens abgegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist,
steht dem Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche
innerhalb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt
sind, für Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten
erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner
davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist
derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und
Gefahr des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung
und Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf
Gefahr des Steigerers. — Während der Dauer der Auction ist
der Auctionator nicht verpflichtet Rechnung zu ertheilen oder
Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.
Die Grössen sind in Centimeter angegeben und bedeutet
die Zahl die Höhe der Sculptur.
Reclamationen nach erfolgtem Zuschlag können nicht
berücksichtigt werden, da die Besichtigung Gelegenheit zur
Prüfung bietet.
Aufträge und Gebote werden angenommen und auf das
Gewissenhafteste ausgeführt durch
Telephon 547. Rudolf Bangel
Kaiserstrasse 66.
Die Versteigerung geschieht ohne Reserve und nach der
Reihenfolge der Nummern, doch behält sich der Unterzeichnete
ausdrücklich das Recht vor auch äusser der Reihe zu ver-
steigern, und wird, sollten etwa durch einen Zuschlag bei er-
folgtem Doppelgebot Differenzen entstehen, die Nummer sofort
von Neuem ausgeboten.
Bedingungen der Auction.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auction gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat ein Aufgeld von 10°/° des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 20.— können mit 50 Pfg., bis zu
Mk. 100.— mit Mk. 1.— und über Mk. 100.— mit Mk. 5.—
mindestens abgegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist,
steht dem Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche
innerhalb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt
sind, für Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten
erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner
davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist
derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und
Gefahr des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung
und Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf
Gefahr des Steigerers. — Während der Dauer der Auction ist
der Auctionator nicht verpflichtet Rechnung zu ertheilen oder
Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.
Die Grössen sind in Centimeter angegeben und bedeutet
die Zahl die Höhe der Sculptur.
Reclamationen nach erfolgtem Zuschlag können nicht
berücksichtigt werden, da die Besichtigung Gelegenheit zur
Prüfung bietet.
Aufträge und Gebote werden angenommen und auf das
Gewissenhafteste ausgeführt durch
Telephon 547. Rudolf Bangel
Kaiserstrasse 66.


