Verkaufs-Ordnung.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der
Nummern, doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das
Recht vor, auch äusser der Reihe zu versteigern, und wird, sollten
etwa durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebot Differenzen
entstehen, die Nummer sofort von Neuem ausgeboten.
Versteigert werden:
Donnerstag, den 1. November, Nachmittags No. 1—208.
Freitag, den 2. November, Vormittags No. 209—386,
Nachmittags No. 387—Schluss.
Bedingungen der Auction.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auction gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat das übliche Aufgeld von 10 °/o des Steigpreises zu
entrichten.
Gebote bis zu Mk. 20.— können mit 50 Pfg., bis zu Mk. 100.—
mit Mk. 1.—, über Mk. 100.—• mit Mk. 5.— mindestens ab-
gegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist,
steht dem Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche inner-
halb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind,
für Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten er-
scheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner davon
zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe
haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und
Abnahme geschieht mit mögliclister Sorgfalt, jedoch auf Gefahr
des Steigerers. — Während der Dauer der Auction ist der
Auctionator nicht verpflichtet Rechnung zu ertheilen, oder
Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.
Die Gemälde lebender Meister werden unter der Garantie
verkauft, dass sie von den im Katalog benannten Künstlern
gemalt sind. Die Grössen sind in Centimeter angegeben und
bedeutet die erste Zahl die Höhe, die zweite die Breite.
Die Gegenstände werden im Uebrigen ohne Garantie und in
dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden und können
anderweitige Reclamationen nach erfolgtem Zuschlag nicht berück-
sichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die
übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt, sowie auf
Wunsch Kataloge gratis und franco versandt durch die Experten
sowie durcli
Telephon 547. Rudolf Bangel.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der
Nummern, doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das
Recht vor, auch äusser der Reihe zu versteigern, und wird, sollten
etwa durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebot Differenzen
entstehen, die Nummer sofort von Neuem ausgeboten.
Versteigert werden:
Donnerstag, den 1. November, Nachmittags No. 1—208.
Freitag, den 2. November, Vormittags No. 209—386,
Nachmittags No. 387—Schluss.
Bedingungen der Auction.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auction gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat das übliche Aufgeld von 10 °/o des Steigpreises zu
entrichten.
Gebote bis zu Mk. 20.— können mit 50 Pfg., bis zu Mk. 100.—
mit Mk. 1.—, über Mk. 100.—• mit Mk. 5.— mindestens ab-
gegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist,
steht dem Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche inner-
halb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind,
für Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten er-
scheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner davon
zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe
haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und
Abnahme geschieht mit mögliclister Sorgfalt, jedoch auf Gefahr
des Steigerers. — Während der Dauer der Auction ist der
Auctionator nicht verpflichtet Rechnung zu ertheilen, oder
Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.
Die Gemälde lebender Meister werden unter der Garantie
verkauft, dass sie von den im Katalog benannten Künstlern
gemalt sind. Die Grössen sind in Centimeter angegeben und
bedeutet die erste Zahl die Höhe, die zweite die Breite.
Die Gegenstände werden im Uebrigen ohne Garantie und in
dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden und können
anderweitige Reclamationen nach erfolgtem Zuschlag nicht berück-
sichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die
übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt, sowie auf
Wunsch Kataloge gratis und franco versandt durch die Experten
sowie durcli
Telephon 547. Rudolf Bangel.


