Verkaufs-Ordnung.
Die Versteigerung geschieht ohne Reserve und nach der
Reihenfolge der Nummern, doch behält sich der Unterzeichnete
ausdrücklich das Recht vor, auch äusser der Reihe zu versteigern,
und wird, sollten etwa durch einen Zuschlag bei erfolgtem
Doppelgebot Differenzen entstehen, die Nummer gsofort von
Neuem ausgeboten.
ä^Bedingungen der Auction.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auction gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat das übliche Aufgeld von 10 °/o des Steigpreises zu
entrichten.
Gebote bis zu Mk. 100. — können mit Mk. 1.—, über
Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens abgegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist,
steht, dem Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche inner-
halb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind,
für Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten er-
scheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner davon
zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe
haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Kunstgegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung
und Gefahr des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur
Zahlung und Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt, je-
doch auf Gefahr des Steigerers. — Während der Dauer der
Auction ist der Auctionator nicht verpflichtet Rechnung zu
ertheilen, oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, ab-
zugeben.
Die Gemälde und Blätter lebender Meister werden unter
der Garantie verkauft, dass sie von den im Katalog benannten
Künstlern gemalt sind. Die Grössen sind in Centimeter ange-
geben und bedeutet die erste Zahl die Höhe, die zweite die
Breite. Sie werden im Uebrigen ohne Garantie und in dem Zu-
stande verkauft, in welchem sie sich befinden und können ander-
weitige Reclamationen nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt
werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die
übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt, sowie auf
Wunsch Kataloge gratis und franco versandt durch
Telephon 547.
Rudolf Bangel.
Die Versteigerung geschieht ohne Reserve und nach der
Reihenfolge der Nummern, doch behält sich der Unterzeichnete
ausdrücklich das Recht vor, auch äusser der Reihe zu versteigern,
und wird, sollten etwa durch einen Zuschlag bei erfolgtem
Doppelgebot Differenzen entstehen, die Nummer gsofort von
Neuem ausgeboten.
ä^Bedingungen der Auction.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auction gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat das übliche Aufgeld von 10 °/o des Steigpreises zu
entrichten.
Gebote bis zu Mk. 100. — können mit Mk. 1.—, über
Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens abgegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist,
steht, dem Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche inner-
halb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind,
für Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten er-
scheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner davon
zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe
haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Kunstgegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung
und Gefahr des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur
Zahlung und Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt, je-
doch auf Gefahr des Steigerers. — Während der Dauer der
Auction ist der Auctionator nicht verpflichtet Rechnung zu
ertheilen, oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, ab-
zugeben.
Die Gemälde und Blätter lebender Meister werden unter
der Garantie verkauft, dass sie von den im Katalog benannten
Künstlern gemalt sind. Die Grössen sind in Centimeter ange-
geben und bedeutet die erste Zahl die Höhe, die zweite die
Breite. Sie werden im Uebrigen ohne Garantie und in dem Zu-
stande verkauft, in welchem sie sich befinden und können ander-
weitige Reclamationen nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt
werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die
übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt, sowie auf
Wunsch Kataloge gratis und franco versandt durch
Telephon 547.
Rudolf Bangel.


