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Rudolf Bangel; Rudolf Bangel [Editor]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 548): Verzeichniss der Antiquitäten und Kunstarbeiten aus hiesigem und auswärtigem Besitz, ethnographischen Gegenstände, Waffen von den Südsee-Inseln, dem Orient und Peru, chinesischen Gegenstände dabei Zobelpelze aus der Hinterlassenschaft eines in den chinesischen Wirren gebliebenen deutschen Offiziers: welche Mittwoch und Donnerstag, den 20. u. 21. März 1901 in Frankfurt am Main durch Rudolf Bangel versteigert werden — Frankfurt am Main, [1901]

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.77310#0004
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Verkaufs- Ordnung.

Die Versteigerung geschieht ohne Reserve und nach der Reihen-
folge der Nummern, doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich
das Recht vor, auch äusser der Reihe zu versteigern, und wird, sollten
etwa durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebot Differenzen
entstehen, die Nummer sofort von Neuem ausgeboten.
Es werden versteigert:
Mittwoch Vormittags 10 Uhr:
„ Nachmittags 3 „
Donnerstag Vormittags 10 „
„ Nachmittags 3 „

1 - 183
184—355
356-440
441—Schluss.

Bedingungen der Auetion.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auetion gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der Steigerer
hat ein Aufgeld von 100/0 des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 20.— können mit 50 Pfg., bis zu Mk. 100.—
mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens abgegeben
werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist, steht dem
Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden
nach Ablauf der Auetion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers
auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen,
ohne den Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen.
Mindererlös ist derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen
Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. —
Während der Dauer der Auetion ist der Auctionator nicht verpflichtet
Rechnung zu ertheilen oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein,
abzugeben.
Reclamationen können nach erfolgtem Zuschlag nicht berück-
sichtigt werden, da die Besichtigung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die
übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt durch
Telephon 547. Rudolf Bangel.
 
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