Verkaufs-Ordnung.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch
behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch äusser der
Reihe zu versteigern, und wird, sollten etwa durch einen Zuschlag bei
erfolgtem Doppelgebot Differenzen entstehen, die Nummer sofort von Neuem
ausgeboten.
Bedingungen der Auetion.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur
Ausstellung und die Beiwohnung der Auetion gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der Steigerer hat
ein Aufgeld von lO°/o des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 100.— können mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit
Mk. 5.— mindestens abgegeben werden. Von Mk. 500.— ab wird mit Mk. 10.—
und von Mk. 1000 ab mit Mk. 20.— im Minimum gesteigert.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist, steht dem
Auctionator das Recht zu, Gegeristände, welche innerhalb 24 Stunden nach
Ablauf der Auetion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers auf die
ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner
davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe haftbar,
während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht
mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der
Dauer der Auetion ist der Auctionator nicht verpflichtet Rechnung zu ertheilen
oder Gegenstände, sollten sie gleich bezahlt sein, abzugeben.
Sämmtliche Gemälde werden unter der Garantie, dass sie von
den im Katalog angegebenen Künstlern gemalt sind, verkauft. Im
Uebrigen in dem Zustand, in welchem sie sich befinden; es können Recla-
mationen in dieser Beziehung nach erfolgtem Zuschlag daher nicht berück-
sichtigt werden, weil die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Die Grössen der Gemälde etc. verstehen sich ohne Rahmen in Centimeter
und bedeutet die erste Zahl die Höhe, die zweite die Breite.
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die übliche
Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt durch
Telephon 547.
Rudolf Bangel.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch
behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch äusser der
Reihe zu versteigern, und wird, sollten etwa durch einen Zuschlag bei
erfolgtem Doppelgebot Differenzen entstehen, die Nummer sofort von Neuem
ausgeboten.
Bedingungen der Auetion.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur
Ausstellung und die Beiwohnung der Auetion gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der Steigerer hat
ein Aufgeld von lO°/o des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 100.— können mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit
Mk. 5.— mindestens abgegeben werden. Von Mk. 500.— ab wird mit Mk. 10.—
und von Mk. 1000 ab mit Mk. 20.— im Minimum gesteigert.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist, steht dem
Auctionator das Recht zu, Gegeristände, welche innerhalb 24 Stunden nach
Ablauf der Auetion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers auf die
ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner
davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe haftbar,
während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht
mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der
Dauer der Auetion ist der Auctionator nicht verpflichtet Rechnung zu ertheilen
oder Gegenstände, sollten sie gleich bezahlt sein, abzugeben.
Sämmtliche Gemälde werden unter der Garantie, dass sie von
den im Katalog angegebenen Künstlern gemalt sind, verkauft. Im
Uebrigen in dem Zustand, in welchem sie sich befinden; es können Recla-
mationen in dieser Beziehung nach erfolgtem Zuschlag daher nicht berück-
sichtigt werden, weil die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Die Grössen der Gemälde etc. verstehen sich ohne Rahmen in Centimeter
und bedeutet die erste Zahl die Höhe, die zweite die Breite.
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die übliche
Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt durch
Telephon 547.
Rudolf Bangel.


