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Rudolf Bangel; Rudolf Bangel [Editor]; Wasimski, ... [Collect.]; Monferain, ... von [Collect.]; Paar, Carl Rudolf von [Collect.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 553/554): Verzeichniss der A. Gemälde moderner und älterer Meister, zum Theil aus den Sammlungen Fürst Wasimski und von Monferain sowie des Grafen Paar in Rom aus anderem Privatbesitz und in Auftrag der Künstler, B. Antiquitäten und Kunstgegenstände, dabei Majoliken aus der Sammlung der Lady Howard de Walden: Versteigerung: Montag, Dienstag und Mittwoch, den 20., 21. und 22. Mai 1901 in Frankfurt am Main — Frankfurt am Main: Bangel, [1901]

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.77318#0012
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Verkaufs-Ordnung.
Die Versteigerung geschieht wie immer, ohne Reserve und
nach der Reihenfolge der Nummern, doch behält sich der Unter-
zeichnete ausdrücklich das Recht vor; auch äusser der Reihe zu
versteigern, und wird, sollten etwa durch einen Zuschlag bei
erfolgtem Doppelgebot Differenzen entstehen, die Nummer sofort
von Neuem ausgeboten.
Es werden versteigert:
Montag Vorm. Gemälde No. 1—111
Nachm. „ ,, 112—204
Dienstag Vorm. Antiquitäten „ 205—312
„ ° Nachm. „ ,, 313—439
Mittwoch Vorm. „ „ 440—559
Nachm. „ „ 560 - Schluss.
Bedingungen der Auction.
Nur den .mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auction gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat ein Aufgeld von 10 o/o des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 20. — können mit 50 Pfg., bis zu Mk. 100.—
mit Mk. 1.—, über Mk. 100. — mit Mk. 5.— mindestens ab-
geget^n werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist,
steht dem Auctionator das Recht zu Gegenstände, welche inner-
halb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind,
für Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten er-
scheinende Art weiter zu verkaufen, ohne .den Schuldner davon
zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe
haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und
Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr
des Steigerers. — Während~der Dauer der Auction ist der
Auctionator nicht verpflichtet Rechnung zu ertheilen, oder
Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.
Reclamationen können nach erfolgtem Zuschlag nicht berück-
sichtigt werden, da die Besichtigung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Die Gemälde und Blätter lebender Meister werden, da die
Letzteren über die Echtheit Auskunft geben können, unter der
Garantie verkauft, dass sie von den im Katalog benannten
Künstlern gemalt sind.
Die Maass,e sind in Centimeter angegeben und bedeutet die
erste Zahl die Höhe, die zweite die Breite.
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die
übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt, durch
Telephon 547. Rudolf Bangel.
 
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