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Rudolf Bangel; Rudolf Bangel [Editor]; Vogel, Carl [Collect.]; Zurbuch, Karl [Collect.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 560): Verzeichniss der nachgelassenen Antiquitäten-Sammlungen: Francofurtensien, Möbel, Teppiche, Stoffe, Miniaturen, Fächer, Porzellan, Fayence, Steingut, Edelmetalle, unedle Metalle, orientalischer Curiositäten und einer großen Anzahl Kunstblätter: welche im Auftrag der Erben der sel. Herren Dr. Carl Vogel, Cronberg und Dr. Zurbuch, Homburg v.d.H. Montag und Dienstag, den 28. und 29. October 1901 in Frankfurt am Main durch Rudolf Bangel versteigert werden — Frankfurt am Main, [1901]

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.77315#0004
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Verkaufs-Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der
Nummern, doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das
Recht vor, auch äusser der Reihe zu versteigern, und wird, sollten
etwa durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebot Differenzen
entstehen, die Nummer sofort von Neuem ausgeboten.
Versteigert werden:
Montag Vorm.lOUhrNo. 1—190, Nachm.3 UhrNo. 191—427
Dienstag „ 10 „ „ 428—605, „ 3 „ „ 606-Schluss.

Bedingungen der Auction.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auction gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat ein Aufgeld von 10 % des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 20. — können mit 50 Pfg., bis zu Mk. 100.—
mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens ab-
gegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist,
steht dem Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche inner-
halb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind,
für Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten er-
scheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner davon
zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe
haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und
Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr
des Steigerers. —, Während der Dauer der Auction ist der
Auctionator nicht verpflichtet Rechnung zu erth eilen, oder
Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.
Die Gegenstände werden ohne Garantie und in dem Zustande
verkauft, in welchem sie sich befinden und können Reclamationen
nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt werden, da die
Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die
übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt, durch
Telephon 547. Rudolf Bangel.
 
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