Verkaufs-Ordnung.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern,
doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch
äusser der Reihe zu versteigern, und wird, sollten etwa durch einen
Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebot Differenzen entstehen, die Nummer
sofort von Neuem ausgeboten.
Bedingungen der Auction.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der Steigerer
hat ein Aufgeld von lOo/o des Steigpreises zu entrichten und wird der
Betrag nach obenhin von 5 zu 5 Pfg. abgerundet.
Gebote bis zu Mk. 20.— können mit 50 Pfg., bis zu Mk. 100.—
mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens abgegeben
werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist, steht
dem Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24
Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind, für Rechnung
des Steigerers*auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu
verkaufen, ohne den Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen
etwaigen Mindererlös ist derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös
keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers.
— Während der Dauer der Auction ist der Auctionator nicht verpflichtet
Rechnung zu ertheilen oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein,
abzugeben.
Die Gegenstände werden ohne Garantie und in dem Zustande
verkauft, in welchem sie sich befinden und können Reclamationen
nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt werden, da die Aus-
stellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Die Grössen der Gemälde etc. sind ohne Rahmen in Centimeter
angegeben und bedeutet die erste Zahl die Höhe, die zweite die Breite^
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die
übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt durch
Telephon 547. Rudolf Bangel.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern,
doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch
äusser der Reihe zu versteigern, und wird, sollten etwa durch einen
Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebot Differenzen entstehen, die Nummer
sofort von Neuem ausgeboten.
Bedingungen der Auction.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der Steigerer
hat ein Aufgeld von lOo/o des Steigpreises zu entrichten und wird der
Betrag nach obenhin von 5 zu 5 Pfg. abgerundet.
Gebote bis zu Mk. 20.— können mit 50 Pfg., bis zu Mk. 100.—
mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens abgegeben
werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist, steht
dem Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24
Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind, für Rechnung
des Steigerers*auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu
verkaufen, ohne den Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen
etwaigen Mindererlös ist derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös
keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers.
— Während der Dauer der Auction ist der Auctionator nicht verpflichtet
Rechnung zu ertheilen oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein,
abzugeben.
Die Gegenstände werden ohne Garantie und in dem Zustande
verkauft, in welchem sie sich befinden und können Reclamationen
nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt werden, da die Aus-
stellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Die Grössen der Gemälde etc. sind ohne Rahmen in Centimeter
angegeben und bedeutet die erste Zahl die Höhe, die zweite die Breite^
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die
übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt durch
Telephon 547. Rudolf Bangel.


