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Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Rudolf Bangel [Hrsg.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 630): Katalog der Kunstsammlung, bestehend aus wertvollen Bronzen, Porzellan, Silber, Gold u.a. Kunstgegenständen, Gemälden und Kunstblättern des sel. Herrn A.B. Goldschmidt, Rentner: Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage No. 1,I : Versteigerung daselbst im Auftrag der Erben: Dienstag, den 17. Januar 1905 — Frankfurt am Main, 1905

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https://doi.org/10.11588/diglit.30827#0008
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Verkaufs-Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern,
doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch
ausser der Reihe zu versteigern.

Dienstag Vormittag von No. 1—114
„ Nachmittag „ „ 115—229

Mittwoch Vormittag „ „ 230—Schluss.

Bedingungen der Auktion.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer
hat ein Aufgeld von 5°;o des Steigpreises zu entrichten.

Gebote bis zu Mk. 20.— können mit 50 Pfg., bis zu Mk. 100.— mit
Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots
erfolglos bleibt, entscheidet das Los.

Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist, steht dem
Auktionator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden
nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers
auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen,
ohne den Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen et'waigen
Mindererlös ist derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen
Anspruch hat.

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. —
Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet
Rechnung zu erteilen, oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein,
abzugeben.

Die Gegenstände werden ohne Garantie und in dem Zustande
verkauft, in welchem sie sich befinden, Reklamationen nach erfolgtem
Zuschlag können nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung
Gelegenheit zur Prüfung bietet und die Erben keinerlei Garantie über-
nehmen.

Die Grössen der Kunstwerke sind, ohne Rahmen, in Centimetern
angegeben: die erste Zahl bedeutet die Höhe, die zweite die Breite.

Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuver-
lässige Kommissionäre gegen die übliche Provision auf das Ge-
wissenhafteste ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer
gilt Frankfurt a. “

Telephon

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