Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Rudolf Bangel <Frankfurt, Main>; Rudolf Bangel [Hrsg.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 636): Verzeichnis über Antiquitäten, antike Möbel, Kunstgegenstände aller Art, antike Stoffe, griechische u. römische Münzen: eine Ethnographische Sammlung des Herrn F. Devos, Handelsagent in Batoko, Kunstblätter und illustrierte Bücher : Versteigerung: Frankfurt am Main ... Mittwoch und Donnerstag, den 29. und. 30. März 1905 ... — Frankfurt a. M., 1905

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.32097#0004
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Verkaufs-Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern,
doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch
ausser der Reihe zu versteigern und Nummern zusammen zu nehmen
oder zu teilen.

Mittwoch werden versteigert No. 1 bis No. 491.

Donnerstag „ „ „ 492 „ Schluss.

Bedingungen der Auktion.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer
hat ein Aufgeld von 10°/o des Steigpreises zu entrichten.

Gebote bis zu Mk. 20.— können mit 50 Pfg., bis zu Mk. 100.— mit
Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots
erfolglos bleibt, entscheidet das Los. (Verordn v. 10. 7. 02.)

Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist, steht dem
Auktionator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden
nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers
auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen,
ohne den Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen
Mindererlös ist derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen
Anspruch hat.

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. —
Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet
Rechnung zu erteilen, oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein,
abzugeben.

Die Blätter werden ohne Garantie und in dem Zustande verkauft,
in welchem sie sich befinden, Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag
können nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit
zur Prüfung bietet.

Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuver-
lässige Kommissionäre gegen die übliche Provision auf das Ge-
wissenhafteste ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer
gilt Frankfurt a. M.

Telephon 547.

Rudolf Bangel.
 
Annotationen