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Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Rudolf Bangel [Hrsg.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 710): Verzeichnis der bedeutenden China- und Japan-Sammlung: bestehend aus Porzellan, prachtvollen Abdrücken von Japanischen Original-Farbenholzschnitten ... eines Privatsammlers; Versteigerung in Frankfurt a. M. den 16.und 17. Juni 1908 — Frankfurt a. M., 1908

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https://doi.org/10.11588/diglit.32843#0008
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V erkaufs-'Ordnung*

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch
behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch ausser der Reihe
zu versteigern.

j vormittag Nr. 1—217,

Dienstag

J nachmittag „ 218—456,

I vormittag „ 457—671,

Mittwoch

j nachmittag ,, 672—Schluss.

Bedingungen der Auktion.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Aus-
stellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat ein
Aufgeld von 10°/o des Steigpreises zu entrichten.

Gebote bis zu M. ioo.— können mit M. i.—, über M. ioo.— mit M. 5.—
mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben
und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt, ent-
scheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)

Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist, steht dem Auktionator
das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden nach Ablauf der Auktion
nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten
erscheinende Art vmiter zu verkaufen, ohne den Schuldner davon zu benach-
richtigen. Flir einen etwaigen Mindererlös ist derselbe haftbar, während er auf
Mehrerlös keinen Anspruch hat.

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des Steigerers
über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht mit möglichster
Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der Dauer der Auktion
ist der Auktionator nicht verpflichtet, Rechnung zu erteilen, oder Ersteigertes,
sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.

Die Gegenstände werden unter Garantie der Echtheit, aber in dem
Zustande verkauft, in welchem sie sich beiinden. Reklamationen nach erfolgtem
Zuschlag in Hinsicht auf die Erhaltung können nicht beriicksichtigt werden, da
die Ausstellung Gelegenheit zur Prtifung bietet. Beanstandung der Echtheit muss
innerhalb 14 Tagen vom Ablauf der Auktion stattfinden, andernfalls sie nicht
mehr berticksichtigt wird.

Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige Kom-
missionäre gegen die iibliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt.

Als vereinbarter Erftillungsort ftir alle Verpflichtungen der Käufer gilt Frank-
furt a. M.

Telephon 547.

Rudolf Bangel
 
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