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Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Rudolf Bangel [Hrsg.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 725): Verzeichnis über Juwelen, Gold- und Silbergegenstände: welche im Auftrag eines Bankinstituts und der Verlassenschaftspfleger wegen Todesfall den 3. - 5. Februar unter Leitung von Rudolf Bangel versteigert werden — Frankfurt a. M., 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.32572#0004
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Verkaufs-Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern,
doch behält sich der Unterzeichnete ausdriicklich das Recht vor, auch
ausser der Reihe zu versteigern.

Mittwoch Vormittag von No. 1—420

Donnerstag „ von No. 421—840

Freitag „ von No. 841—Schluss.

Bedingungen der Auktion.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer
hat ein Aufgeld von 10°/o des Steigpreises zu entrichten.

Gebote bis zu Mk. 20.— können mit Mk. —.50, bis Mk. 100.—
mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens abgegeben
werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots
erfolglos bleibt, entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)

Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist, steht dem
Auktionator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden
nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, fiir Rechnung des Steigerers
auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen,
ohne den Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen
Mindererlös ist derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen
Anspruch hat.

Die Gegenstände geher, beim Zuschlag inRechnung undGefahrdes
Steigerers iiber. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. —
Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet
Rechnung zu erteilen, oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein,
abzugeben.

Die Gegenstände werden ohne Garantie und in dem Zustande
verkauft, in welchem sie sich befmden. Reklamationen nach erfolgtem
Zuschlag können nicht beriicksichtigt werden, da die Ausstellung
Gelegenheit zur Priifung bietet.

Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zu-
verlässige Kommissionäre gegen die tibliche Provision auf das
Gewissenhafteste ausgeführt.

Als vereinbarter Erfiillungsort für alle Verpflichtungen der Käufer
gilt Frankfurt a. M.

Telephon 547.

Rudolf Bangel.
 
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