Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Rudolf Bangel [Hrsg.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 847): Verzeichnis über Oelgemälde, Aquarelle und Zeichnungen namhafter moderner Meister, Kunstblätter - Kupferstiche, Lithographien, Schabkunst etc.: meist um die Wende des 19. Jahrhunderts aus verschiedenem Privatbesitz und im Auftrag der Künstler, welche Dienstag, den 4. März 1913 ... versteigert werden — Frankfurt a.M., 1913

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.17204#0004
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Verkaufs - Ordnung*

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch behält sich der Unter-
zeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch außer der Reihe zu versteigern.

Bedingungen der Auktion.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Ausstellung und die Beiwohnung

der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat ein Aufgeld von 10 %
des Steigpreises zu entrichten.

Gebote bis zu Mk. 100.— können mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens
abgegeben werden. Von Nr. 139 ab mit 50 d bis zu Mk. 10.—.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben und die
Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt, entscheidet das Los. (Verordnung
vom 10. 7. 02.)

Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist, steht dem Auktionator das Recht zu,
Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung
des Steigerers auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner
davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist dieser haftbar, während er auf Mehr-
erlös keinen Anspruch hat.

Die Gemälde und Kunstblätter gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des Steigerers
über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch
auf Gefahr des Steigerers. — Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet,
Rechnung zu erteilen oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.

Die Kunstwerke werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden. Reklamationen
nach erfolgtem Zuschlag können nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung
bietet. Die Bezeichnungen sind nach den Angaben der Vorbesitzer beibehalten. Die im Katalog
befindlichen Angaben und Beschreibungen werden nicht gewährleistet. Die Maße sind in Zentimeter
angegeben. Die erste Zahl bedeutet die Höhe, die zweite Zahl die Breite.

Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige Kommissionäre gegen die
übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt Frankfurt a. M.

Telephon Amt I, 547.

Für etwaigen, bei unsachgemäßem Anfassen der Gemälde entstandenen Schaden

ist der Besucher haftbar.

Alphabetisches Register über die Gemälde befindet sich am Schluß.
 
Annotationen