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BffiUÖTHEK
HEIOELSERG
Verkaufs-Ordnung.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch
behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch außer der
Reihe zu versteigern.
Donnerstag von Nr. 1—256
Freitag von Nr. 257-Schluß.
Bedingungen der Auktion,
welche die Ersteher von Auktionsgegenständen ausdrücklich anerkennen.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Aus-
stellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat für
den Unterzeichneten ein Äufgeld von 10% des Steigpreises zu zahlen. Die
Waren-Umsatzsteuer von l°/oo ist ebenfalls zu entrichten.
Gebote bis zu M. 100.- können mit M. 1.—, über M. 100.- mit M. 5.—
mindestens abgegeben werden.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot ab-
geben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt,
entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)
Dem Auktionator steht das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb
24 Stunden nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers
auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den
Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist
dieser haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht
mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der
Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet, Rechnung zu erteilen
oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.
Alles wird ohne Garantie und in dem Zustand verkauft, in welchem es
sich befindet. Der Katalog ist von Sachverständigen festgestellt, im wesentlichen
sind die Aufzeichnungen der Vorbesitzer beibehalten, diese werden, wie alle
sonstigen Angaben im Katalog, nicht gewährleistet. Reklamationen nach er-
folgtem Zuschlag werden nicht berücksichtigt, da die Ausstellung Gelegenheit
zur Prüfung bietet. Die Maße sind in Zentimeter angegeben. Die erste Zahl
bedeutet die Höhe, die zweite Zahl die Breite.
Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige Kom-
missionäre, gegen die übliche Provision, auf das Gewissenhafteste ausgeführt.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt
Frankfurt a. M.
Telephon Hansa 547. Rudolf BangeL
Für etwaigen, bei unsachgemäßem Anfassen der Gegenstände ent-
standenen Schaden ist der Besucher haftbar.
BffiUÖTHEK
HEIOELSERG
Verkaufs-Ordnung.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch
behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch außer der
Reihe zu versteigern.
Donnerstag von Nr. 1—256
Freitag von Nr. 257-Schluß.
Bedingungen der Auktion,
welche die Ersteher von Auktionsgegenständen ausdrücklich anerkennen.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Aus-
stellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat für
den Unterzeichneten ein Äufgeld von 10% des Steigpreises zu zahlen. Die
Waren-Umsatzsteuer von l°/oo ist ebenfalls zu entrichten.
Gebote bis zu M. 100.- können mit M. 1.—, über M. 100.- mit M. 5.—
mindestens abgegeben werden.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot ab-
geben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt,
entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)
Dem Auktionator steht das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb
24 Stunden nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers
auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den
Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist
dieser haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht
mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der
Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet, Rechnung zu erteilen
oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.
Alles wird ohne Garantie und in dem Zustand verkauft, in welchem es
sich befindet. Der Katalog ist von Sachverständigen festgestellt, im wesentlichen
sind die Aufzeichnungen der Vorbesitzer beibehalten, diese werden, wie alle
sonstigen Angaben im Katalog, nicht gewährleistet. Reklamationen nach er-
folgtem Zuschlag werden nicht berücksichtigt, da die Ausstellung Gelegenheit
zur Prüfung bietet. Die Maße sind in Zentimeter angegeben. Die erste Zahl
bedeutet die Höhe, die zweite Zahl die Breite.
Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige Kom-
missionäre, gegen die übliche Provision, auf das Gewissenhafteste ausgeführt.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt
Frankfurt a. M.
Telephon Hansa 547. Rudolf BangeL
Für etwaigen, bei unsachgemäßem Anfassen der Gegenstände ent-
standenen Schaden ist der Besucher haftbar.

