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Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Rudolf Bangel [Hrsg.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 961): Verzeichnis über Gemälde moderner u. älterer Meister, Kunstblätter etc.: orient. Teppiche, Möbel, Antiquitäten, Kunstsachen ; Münzen, Miniaturen, Arbeiten in Glas, Porzellan, Fayence, Elfenbein, Metall, Edelmetall und dergl. aus Hinterlassenschaften ; ostasiatische Sammlung aus Privatbesitz ; Versteigerung den 4. - 6. Juni 1918, Frankfurt a. Main — Frankfurt a. Main, 1918

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https://doi.org/10.11588/diglit.23507#0004
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Verkaufs-Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch behält
sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch außer der Reihe zu versteigern.
Dienstag von Nr. 1—2851
Mittwoch von Nr. 286—730
Donnerstag von Nr. 731—Schluß.

Bedingungen der Auktion,

welche die Ersteher von Auktionsgegenständen ausdrücklich anerkennen.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Ausstellung
und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat für den
Unterzeichneten ein Aufgeld von 10 °/0 des Steigpreises zu zahlen. Die Waren-
Umsatzsteuer von 1 °/00 ist ebenfalls zu entrichten, sowie die nach der Bundes-
ratsverordnung vom 5. Mai 1918 erhöhte Luxussteuer von Pos. 1—3 des § 7.

Die Steuer beträgt bei Edelmetallen, Perlen, Edelsteinen einschließlich synth.
Edelsteine, bei Gegenständen aus oder in Verbindung mit diesen Stoffen, ein-
schließlich der mit Edelmetallen doublierten Gegenständen^ °/0A' Bei Antiquitäten,
Teppichen, Werken der Plastik, Malerei und Graphik, sowie Kopien und Verviel-
fältigungen solcher Werke 10 °/0. Die Luxussteuer wird vonriSteigpreis zuzüglich
Aufgeld berechnet.

Gebote bis zu Mk. 100.— können mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.—
mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben
und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt, entscheidet
das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)

Dem Auktionator steht das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stun-
den nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers
auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den
Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist dieser
haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des Steigerers
über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht mit möglichster
Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der Dauer der Auktion
ist der Auktionator nicht verpflichtet, Rechnung zu erteilen oder Ersteigertes,
sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.

Alles wird ohne Garantie und in dem Zustande verkauft, in welchem es sich
befindet. Der Katalog ist von Sachverständigen festgestellt, im wesentlichen
sind die Aufzeichnungen der Vorbesitzer beibehalten, diese werden, wie alle son-
stigen Angaben im Katalog, nicht gewährleistet. Reklamationen nach erfolgtem
Zuschlag werden nicht berücksichtigt, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung
bietet. Die Maße sind in Zentimeter angegeben. Die erste Zahl bedeutet die
Höhe, die zweite und dritte Zahl die Breite bezw. Tiefe.

Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige Kommis-
sionäre, gegen die übliche Provision, auf das Gewissenhafteste ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt
Frankfurt a. M.

Telephon Hansa 547. Rudolf Bangel.

Für etwaigen, bei unsachgemäßem Antassen der Gegenstände entstandenen
Schaden ist der Besucher haftbar.
 
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