Verkaufs-Ordnung.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern,
doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch
außer der Reihe zu versteigern.
Mittwoch von Nr. 1—650
Donnerstag von Nr. 651— Schluß.
Bedingungen der Auktion,
welche die Ersteher von Auktionsgegenständen ausdrücklich anerkennen.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur
Ausstellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer
hat für den Unterzeichneten ein Aufgeld von 10% des Steigpreises zu ent-
richten.
Gebote bis zu M. 100.— können mit M. 1.—, über M. 100.— mit
M. 5.— mindestens abgegeben, werden.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos
bleibt, entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)
Dem Auktionator steht das Recht zu, Blätter, welche innerhalb
24 Stunden nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung
des Steigerers auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu
verkaufen, ohne den Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen
etwaigen Mindererlös ist dieser haftbar, während er auf Mehrerlös keinen
Anspruch hat.
Die Blätter gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht
mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während
der Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet, Rechnung
zu erteilen oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.
Die Blätter werden ohne Garantie für die Angaben im Katalog
und in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden. Reklamationen
nach erfolgtem Zuschlag können nicht berücksichtigt werden, da die Aus-
stellung Gelegenheit zur Prüfung bietet. Die Bezeichnungen sind nach
den Vorschriften der Vorbesitzer beibehalten und werden, wie alle übrigen
Angaben im Katalog, nicht gewährleistet. Dei Maße sind in Zentimeter
angegeben. Die erste Zahl bedeutet die Höhe, die zweite Zahl die Breite.
Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige
Kommissionäre, gegen die übliche Provision, auf das Gewissenhafteste
ausgeführt.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle aus meinen Auktionen sich
ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen gilt Frankfurt a. M.
Telefon Hansa 547. Rudolf Bangel.
Für etwaigen, bei unsachgemäßem Anfassen der Blätter entstandenen
Schaden durch den Besucher ist dieser haftbar.
Ansichtssendungen können wegen der unzuverlässigen Post-
verbindung nicht gemacht werden.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern,
doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch
außer der Reihe zu versteigern.
Mittwoch von Nr. 1—650
Donnerstag von Nr. 651— Schluß.
Bedingungen der Auktion,
welche die Ersteher von Auktionsgegenständen ausdrücklich anerkennen.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur
Ausstellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer
hat für den Unterzeichneten ein Aufgeld von 10% des Steigpreises zu ent-
richten.
Gebote bis zu M. 100.— können mit M. 1.—, über M. 100.— mit
M. 5.— mindestens abgegeben, werden.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos
bleibt, entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)
Dem Auktionator steht das Recht zu, Blätter, welche innerhalb
24 Stunden nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung
des Steigerers auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu
verkaufen, ohne den Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen
etwaigen Mindererlös ist dieser haftbar, während er auf Mehrerlös keinen
Anspruch hat.
Die Blätter gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht
mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während
der Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet, Rechnung
zu erteilen oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.
Die Blätter werden ohne Garantie für die Angaben im Katalog
und in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden. Reklamationen
nach erfolgtem Zuschlag können nicht berücksichtigt werden, da die Aus-
stellung Gelegenheit zur Prüfung bietet. Die Bezeichnungen sind nach
den Vorschriften der Vorbesitzer beibehalten und werden, wie alle übrigen
Angaben im Katalog, nicht gewährleistet. Dei Maße sind in Zentimeter
angegeben. Die erste Zahl bedeutet die Höhe, die zweite Zahl die Breite.
Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige
Kommissionäre, gegen die übliche Provision, auf das Gewissenhafteste
ausgeführt.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle aus meinen Auktionen sich
ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen gilt Frankfurt a. M.
Telefon Hansa 547. Rudolf Bangel.
Für etwaigen, bei unsachgemäßem Anfassen der Blätter entstandenen
Schaden durch den Besucher ist dieser haftbar.
Ansichtssendungen können wegen der unzuverlässigen Post-
verbindung nicht gemacht werden.


