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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 101

[Urkunde]

[Rohrbach oder Heidelberg?], 1456 August 24

Rucker von Mentzingen und seine Ehefrau Magdalena von Venningen beurkunden, dass sie vom Dekan und Kapitel des Heidelberger Heliggeiststifts 100 Rheinische Goldgulden erhalten haben. Dafür verpflichten sie sich und ihre Erben jährlich am Johannisbaptistentag (24. Juni) oder innerhalb von zwei Wochen danach 5 Gulden Zinsen zu zahlen. Als Sicherheit setzen sie in Gegenwart des Rohrbacher Schultheißen Paulus Papst sowie der dortigen Schöffen Stefan Schneider, Konrad Isengrin, Peter Epelin, Heinz Schneider, Hensel Ulmann, Bechtold Gauch, Engelhard Schneider, Hans Wernher, Peter Heiden, Hans Wolff und Peter Becker ihre näher beschriebenen umfangreichen Äcker und Grundstücke in der Gemarkung Rohrbach ein. Sollten Rucker und Magdalena ihren Zinszahlungen nicht fristgerecht nachkommen, so tritt das Stift in die Pfandrechte ein und kann die Güter so lange nutzen, bis der Fehlbetrag ausgeglichen ist. Dann sind die Güter an Rucker und seine Frau bzw. deren Erben zurückzugeben. Das Pfand ist auch zurückzugeben, wenn die beiden oder ihre Erben den noch ausstehenden Betrag zwischenzeitlich zahlen sollten. Zahlen Rucker und Magdalena die geliehenen 100 Gulden an einem Johannisbaptistentag an das Heiliggeisstift zurück, was sie acht Wochen zuvor ankündigen müssen, so verliert die vorliegende Urkunde mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit und das Stift darf keine weiteren Forderungen mehr erheben. Ankündigung der Siegel der beiden Aussteller und des Peter Krumbach, Pfarrers in Kirchheim und Erzpriesters, der sein Siegel auf Bitten des Schultheißen und der Schöffen von Rohrbach anhängt.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.11772
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-117724

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