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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 11

Jutta von Dannstadt, Priorin

[Urkunde]

[St. Lambrecht oder Worms?], 1297

Die Priorin Jutta von Dannstadt und der Konvent des Klosters St. Lambrecht geben ihrem hovemanne Meister Wortwin und jeweils dem jüngsten seiner Erben ihr Gut in Mundesheim in Erbpacht. Der Besitz besteht aus zwei Äckern von 85 bzw. 79½ Morgen und einer Wiese mit einer Größe von 57½ Mannsmahd (sechzic mannes mat […] ane drithehalbes). Der jährliche Zins beträgt 50 Malter Korn, das in Dannstadt abzuliefern oder, wenn es die Nonnen verlangen, an den Rhein zu bringen ist, 5½ Schilling Heller, 8 Malter Rüben, sechseinhalb Gänse und sechs Kapaune. Das Gut soll von den Pächtern alleine bewirtschaftet werden, und der dort gewonnene Dünger soll ausschließlich auf die Pachtgrundstücke gebracht werden. So lange Wortwin bzw. seine Erben dies ordentlich tun, haben die Nonnen keinen Anlass, ihnen das Gut zu nehmen; im anderen Falle können sie aber nach Gutdünken darüber verfügen. Darüber hinaus haben Wortwin und seine Erben jährlich für ihr Seelenheil 1 Achtel Korn und 1 Pfund Wachs an das Kloster abzugeben; dazu fällt nach dem Tode Wortwins das Besthaupt an das Kloster. Ankündigung der Siegel des Gerichts von Worms, der Priorin und des Konvents.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.11655  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-116558  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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