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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 120

[Urkunde]

[Gundersheim?], 1479 April 29

Adam Orbes aus Gundersheim und seine Ehefrau Appolonia beurkunden, dass sie von Herbort von Lonsheim 20 Goldgulden erhalten haben. Dafür müssen sie ihm jährlich am Martinstag (11. November) in Alzey 1 Goldgulden Zinsen zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihr Haus in der Hargasse und weitere genannte Güter in Gundersheim ein. Sollten sie bis sechs Wochen und einen Tag nach der genannten Frist die Zinszahlung nicht geleistet haben, so fallen alle aufgeführten Pfänder an Herbort von Lonsheim, der sie so lange nutzen kann, bis sein Schaden ausgeglichen ist. Der Gundersheimer Schultheiß und die Schöffen des Gerichts bestätigen, dass die als Sicherheit eingesetzten Güter der Höhe der Darlehnssumme entsprechen. Geben Adam Orbes und seine Frau oder ihre Erben am Georgstag (23. April) gleich welchen Jahres die Darlehnssumme von 20 Gulden und den (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins an Herbort von Lonsheim oder seine Erben zurück, so erhalten die Eheleute ihre Unterpfänder zurück, die Urkunde mit ihren Bestimmungen verliert ihre Gültigkeit und Herbort von Lonsheim bzw. seine Erben verzichten auf alle weiteren Forderungen in dieser Sache. Ankündigung des Siegels des Magisters Peter Vollreit, des Gundersheimer Pfarrers, das dieser auf Bitten der Aussteller, des Schultheißen und der Schöffen anhängt.
Language: German
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.11805
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-118051

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Metadata: METS
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