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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 128

[Urkunde]

[Heidelberg], 1485 Juli 13

Der Heidelberger Bürger Heinrich Reyder und seine Ehefrau Katherin beurkunden, dass sie vom Prior und Konvent des Augustinerklosters ein Viertel Weinberg in der Klingen gelegen, der an der einen Seite an den des Hans Reyder und auf der anderen an den des Wilhelm Wadenauer, des Vikars des Heiliggeiststifts, grenzt, zur Erbpacht erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich ein Drittel des Ertrags, sowohl des weißen als auch des roten Weins, an das Kloster abgeben. Sie verpflichten sich, den Weinberg in einem guten Zustand zu halten, mit zwei Karren Mist zu düngen und alle weiteren während des Jahres anfallenden Arbeiten gewissenhaft zu erledigen. Sollten Reyder oder seine Erben ihren Abgaben und Verpflichtungen nicht nachkommen, so erhalten sie zunächst ein Jahr Aufschub. Kommen sie danach ihren Aufgaben immer noch nicht nach, so fällt der Weinberg unverzüglich an das Kloster zurück und kann neu vergeben werden. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Jost Kutter und Johannes Mulich angehängt wurde, nachdem die Übertragung in ihrer Gegenwart stattfand.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.11814
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-118149

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