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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 130

[Urkunde]

[Heidelberg], 1488 November 17

Der Heidelberger Bürger Endris Schoffe und seine Ehefrau Katherin beurkunden, dass sie vom Prior und Konvent des Augustinerklosters 40 Pfund Heller Heidelberger Währung erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Martinstag (11. November) oder innerhalb von zwei Wochen danach 2 Pfund Heller Zinsen an das Kloster zahlen. Als Sicherheit setzt Endris sein Haus in der Großen Mantelgasse ein, das an das Haus von Konrad Wullenweber und an „das Hoffel an Kobeln der stat alment“ grenzt. Sollten Endris oder seine Erben den Zins schuldig bleiben, so erhalten sie eine Frist von sechs Wochen und einem Tag, um den Verzug auszugleichen. Sollte auch dann der fällige Betrag nicht eingegangen sein, so tritt das Kloster in seine Rechte ein und darf das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Bringen aber Endris oder seine Erben den geliehenen Betrag von 40 Pfund Heller zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins, so erhalten sie das Haus zurück, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit und alle Forderungen seitens des Klosters sind damit erledigt. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Konrad von Babenberg und Konrad Marckart angehängt wurde, nachdem die Übertragung in deren Gegenwart stattgefunden hat.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.11816  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-118169  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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