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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 134

[Urkunde]

[Heidelberg], 1491 November 14

Der Heidelberger Bürger Fritz Kessler und seine Ehefrau Barbara beurkunden, dass sie vom Prior und Konvent des Augustinerklosters eine Summe Geldes mit Datum der Urkunde erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Martinstag (11. November) oder innerhalb von zwei Wochen danach 15 Schilling Pfennig Heidelberger Währung Zinsen an das Kloster zahlen. Als Sicherheit setzt Kesseler seinen 1 Morgen großen Weinberg in der Klinge ein, der auf der einen Seite an den von Hans Ecken, auf der anderen an den von Jakob Konen grenzt. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so erhalten sie eine Frist von sechs Wochen und einem Tag, um den Verzug auszugleichen. Sollte auch dann der fällige Betrag nicht eingegangen sein, so tritt das Kloster in seine Rechte ein und darf den Weinberg nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich Kessler und seine Erben, den Weinberg in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Jörg Taschenmacher und Hans Weigel angehängt wurde, nachdem die Übertragung in deren Gegenwart stattgefunden hat.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.11820
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-118209

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