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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 144

[Urkunde]

[Alzey?], 1509 Februar 22

Augustin Müller aus Weinheim und seine Ehefrau Ottilia beurkunden, dass sie von dem Prior und Konvent des Augustinerklosters in Alzey ein Gut in Weinheim zu Erbpacht erhalten haben, dessen Umfang in der Urkunde näher beschrieben wird. Dafür müssen sie jährlich zwischen Mariä Himmelfahrt (15. August) und Mariä Geburt (8. September) 6 Malter von „guetem drucken dorren“ Korn Alzeyer Maß an das Kloster abliefern. Das Gut gehörte zuvor dem Alzeyer Augustinerinnenkloster zu den Klingen und erbrachte ihnen 10 Malter Korn. Müller und seine Frau und deren Erben verpflichten sich, das Gut nicht zu veräußern oder zu verpfänden; sollten Müller oder seine Erben die Zinszahlung säumig bleiben, so haben die Augustiner oder ein von ihnen bestimmter Vertreter das Recht, die Außenstände vor dem Weinheimer Gericht einzuklagen. Ankündigung des Siegels des Hans Landschad von Steinach, Burggraf von Alzey, das dieser auf Bitten der beiden Parteien angehängt, nachdem die Übertragung des Guts in seiner Gegenwart stattgefunden hat.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.11829  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-118292  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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