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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 152

Peter Heilmann (?); Agnes, seine Frau (?)

[Urkunde]

[Heidelberg?], 1512 Oktober 4

Peter Heilmann aus Wiesloch, derzeit Barbier des Kurfürsten, und seine Ehefrau Agnes beurkunden, dass sie von ihrem Schwager Nikolaus Mörsinger von Öwisheim (Eŭweßheim), Doktor beider Rechte und Ordinarius der Universität, 80 Rheinische Gulden kurfürstlicher Währung erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Michaelstag (29. September) oder aber in einer Frist von zwei Wochen davor oder danach einen Zins von 4 Gulden zahlen. Als Sicherheit setzen die Eheleute ihr Haus mit der gesamten Hofreite in der Heidelberger kennelis gassen ein, das sie vom Dekan und Kapitel des Heiliggeiststifts gekauft haben. Dieses grenzt an die Häuser von Hans Bentz, von Wolfgang Lieb, dem Kürschner, und von Mathis Heuser, dem Schlosser. Auf dem Haus liegen folgende Zinsen: 1 Pfennig vff die stegen für den Kurfürsten sowie 10 Schilling Heller, die die Mönche von Schönau am Martinstag (11. November) erhalten. Sollten Heilmann oder seine Erben den Jahreszins schuldig bleiben, so erhalten sie eine Frist von sechs Wochen und einem Tag, um den Verzug auszugleichen. Sollte auch dann der fällige Betrag nicht eingegangen sein, so tritt Nikolaus Mörsinger von Öwisheim in seine Rechte ein und darf das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich die Eheleute und ihre Erben, das Haus in einem guten Zustand zu halten, damit es keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Die Rückzahlung des Darlehens wird verabredet. Sobald die vollständige Summe einschließlich des (eventuell noch ausstehenden) Jahreszinses gezahlt ist, verliert die vorliegende Urkunde mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit, das Haus fällt an Heilmann oder seine Erben zurück und Mörsinger oder seine Erben haben in dieser Sache keine Ansprüche und Forderungen mehr. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beteiligten Parteien von den Bürgermeistern Peter Endris und Konrad Frankfurt angehängt wurde, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.11837  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-118371  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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