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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 163

Mathis Lindenbach (?); Gudel, seine Frau (?)

[Urkunde]

[Heidelberg?], 1531 Dezember 13

Der Heidelberger Bürger Mathis Lindenbach und seine Ehefrau Gudel beurkunden, dass sie von Adam Werner von Themar, Doktor des Kirchenrechts und Ordinarius der Universität, 20 Rheinische Gulden mit Datum der Urkunde erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Weihnachtstag (25. Dezember) oder aber in einer Frist von zwei Wochen davor oder danach einen Zins von 1 Gulden zahlen. Als Sicherheit setzen die Eheleute ihr Haus mit der gesamten Hofreite und dem Garten vor der Stadt Heidelberg in der Klinge ein. Dieses grenzt an die Häuser der Witwe von Peter Scherer und der Witwe des Totengräbers Diebolt sowie an das des Hans Gehrlein. Die Eheleute bestätigen, dass das Anwesen zinsfrei sei. Sollten sie oder ihre Erben den Jahreszins schuldig bleiben, so erhalten sie eine Frist von sechs Wochen und einem Tag, um den Verzug auszugleichen. Sollte auch dann der fällige Betrag nicht eingegangen sein, so tritt Adam Werner in seine Rechte ein und darf das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich die Eheleute und ihre Erben, das Haus in einem guten Zustand zu halten, damit es keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Die Rückzahlung des Darlehens wird verabredet. Sobald die vollständige Summe einschließlich des (eventuell noch ausstehenden) Jahreszinses an Adam Werner gezahlt ist, verliert die vorliegende Urkunde mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit, das Haus fällt an Lindenbach oder seine Erben zurück und Werner hat in dieser Sache keine Ansprüche und Forderungen mehr. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der Parteien von den Bürgermeistern Dieter Steinacher und Heinrich Zeiss angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.11848
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-118485

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