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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 164

Hans Franck (?); Lena, seine Frau (?)

[Urkunde]

Wieblingen, 1534 November 11

Hans Franck aus Wieblingen und seine Ehefrau Lena beurkunden, dass sie von dem Prior und dem Konvent des Augustinerklosters in Heidelberg die Wieblinger Neckarfähre für einen Zins von jährlich 1 Gulden in Erbpacht erhalten haben. Die Zahlung wird jedes Jahr am Martinstag (11. November) oder aber in einer Frist von zwei Wochen davor oder danach fällig. Als Sicherheit setzen die Eheleute ihr Haus mit der gesamten Hofreite ein, in der Nähe der Fähre gelegen, begrenzt durch die Anwesen von Hans Spengler, Dieter von Handschuhsheim, Wendel Schmeltz und der Heidelberger Marienbruderschaft. Sollten sie den Jahreszins schuldig bleiben, so tritt das Kloster in seine Rechte ein und darf das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Darüber hinaus fällt die Fähre an das Kloster zurück. Daher verpflichten sich die Eheleute und ihre Erben, das Haus in einem guten Zustand zu halten, damit es keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Der Vertragsabschluss findet vor dem Wieblinger Gericht in Anwesenheit des Schultheißen Konrad (Contz) Heil und der Schöffen Hans Cloßmann, Valentin Pfotsch (?), Valentin Markert (?), Heinrich Wacker, Bernhard Dreiber, Jakob Ranck, Valentin Lutz und Hans Landmann statt. Ankündigung des Siegels von Wieblingen, das auf Bitten der Parteien vom Schultheiß und den genannten Schöffen angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an das Dorf abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.11849  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-118496  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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