Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg

Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 171

[Urkunde]

[Heidelberg], 1544 November 3

Der Heidelberger Bürger Bernhard Forrell aus Kirchheim und seine Ehefrau Margreth, beurkunden, dass sie von Georg Farner, Doktor beider Rechte und derzeit würzburgischer Kanzler, mit Datum der Urkunde 30 Gulden erhalten haben. Farner handelt als Vormund des noch unmündigen Hans Schuhmann, Sohn des verstorbenen Würzburger Prokurators Konrad Schuhmann. Dafür müssen sie jährlich am Martinstag (11. November) oder aber in einer Frist von zwei Wochen davor oder danach einen Zins von 1½ Gulden zahlen. So lange Hans Schumann noch unmündig ist, erhält Georg Farner den Zins. Sobald jedoch Hans seine Volljährigkeit erreicht hat, ist der Jahreszins direkt an ihn abzugeben. Als Sicherheit setzen die Eheleute ihre Mühle in Schlierbach und den zugehörigen Garten ein. Die Mühle grenzt an die Lohmühle (Loeműl), an den Besitz der Witwe Hans Schmidts sowie an den Almenweg. Auf der Mühle liegen derzeit 5 Simmer ewiger Kornzins, 3 Gulden ablösbarer Zins, der an das Spital zu zahlen ist, 1½ Gulden Zins für den Kustos des Heiliggeisstifts sowie 1 Pfund Heller für das Siechenhaus in der Au. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Jahreszins schuldig bleiben, so erhalten sie eine Frist von sechs Wochen, um den Verzug auszugleichen. Sollte auch dann der fällige Betrag nicht eingegangen sein, so tritt Georg Farner in seine Rechte ein und darf die Mühle und den Garten nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich die Eheleute und ihre Erben, ihren Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Die Rückzahlung des Darlehens wird verabredet. Sobald die vollständige Summe einschließlich des (eventuell noch ausstehenden) Jahreszinses an Georg Farner oder seinen Pflegesohn gezahlt ist, verliert die vorliegende Urkunde mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit, die Mühle fällt an Forrell oder seine Erben zurück und Farner bzw. sein Pflegesohn haben in dieser Sache keine Ansprüche und Forderungen mehr. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der Eheleute von den Bürgermeistern Heinrich Zeiss und Leonhard Seyffer angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Language: German
Keywords
Citation links

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.11856
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-118569

Reuse

Metadata: METS
IIIF Manifest: version 2.1, version 3.0

Introimage
There are annotations to individual pages of this facsimile. Individual pages with annotations are marked in "Overview" with the symbol .
 
Annotationen
DWork by UB Heidelberg   Online since 13.02.2013.