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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 172

[Urkunde]

1545 November 11

Hans Dintel aus Leutershausen und seine Ehefrau Katharein sowie deren gemeinsame Söhne Hans, Thebold, Konrad und Nikolaus (Nickel) beurkunden, dass sie von den Augustinern in Heidelberg eine Wiese in Leutershausen zur Erbpacht erhalten haben. Diese liegt zwischen den Viehwegen und stößt an den Besitz Frankensteins und des Hans Greiff. Als jährlichen Zins müssen sie am Martinstag (11. November) oder aber spätestens innerhalb von zwei Wochen danach 1½ Gulden zahlen. Als Sicherheit setzen die Eheleute ihren Weinberg am Sommerberg ein, der an die Weinberge von Notburga Staudenmann und von Hans Geuder grenzt. Hans Dintel und seine Familie verpflichten sich, die Wiese in einem guten Zustand zu halten und diese ohne Zustimmung der Augustiner weder zu beleihen noch zu veräußern. Sollten Dintel und seine Nachkommen die Pacht schuldig bleiben, so tritt das Kloster in seine Rechte ein und kann den Weinberg so lange nutzen, bis der Fehlbetrag ausgeglichen ist, und die Wiese fällt an das Kloster zurück. Der Pachtvertrag bleibt so lange bestehen, wie noch eine der genannten Personen lebt. Erst nach dem Tode des letzten soll der Vertrag gelöst werden und die Wiese an das Kloster zurückfallen. Ankündigung der Beglaubigung in Form eines Chirographs (Kerbzettels): zu merer vhrkŭnt seind dieser zettel zwein gleich laŭtende außeinander geschnitten dern iethliche partei einen hat diese ding zu besagen.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.11971
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-119714

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