Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 174
[Heidelberg], 1549 August 24
Die Heidelberger Bürger und Metzger Georg Frei und Nikolaus Merckel beurkunden, dass sie von dem Wirt Hieronymus Bien, Inhaber des Gasthofs zum Horn, mit Datum der Urkunde 100 Gulden erhalten haben. Sie handeln als Vormünder von Thebold, Hans, Jost und Else, der noch unmündigen Kinder des verstorbenen Metzgers Jost Neuer. Dafür müssen sie jährlich am Bartholomäustag (24. August) oder aber in einer Frist von zwei Wochen davor oder danach einen Zins von 5 Gulden zahlen. Als Sicherheit setzen Frei und Merckel das Haus ihrer Mündel ein, das in der Pfaffengasse liegt und an das Tanzhaus bzw. die Fleischschranne und an das Anwesen von Michel Hellwart sowie an die Pfaffengasse selbst grenzt. Auf dem Haus liegt derzeit ein Zins von 11½ Schilling Heller, der an die Gartwurts (?) Kapelle zu bezahlen ist. Sollte der Jahreszins schuldig bleiben, so wird eine Frist von sechs Wochen gewährt, um den Verzug auszugleichen. Sollte auch dann der fällige Betrag nicht eingegangen sein, so tritt Hieronymus Bien in seine Rechte ein und darf das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich Frei und Merckel im Namen ihrer Pflegekinder, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Die Rückzahlung des Darlehens wird verabredet. Sobald die vollständige Summe einschließlich des (eventuell noch ausstehenden) Jahreszinses an Bien oder seine Erben gezahlt ist, verliert die vorliegende Urkunde mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit, das Haus fällt an Frei und Merckel bzw. nach erreichen der Volljährigkeit der Pflegekinder an diese zurück und Biel hat in dieser Sache keine Ansprüche und Forderungen mehr. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten beider Parteien von den Bürgermeistern Jakob von Sontheim und Johann Nofels angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Language: German
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