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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 175

[Urkunde]

[Heidelberg], 1549 Oktober 16

Der Heidelberger Bürger und Kanzleibote Ciliax Bertsch und seine Ehefrau Veronika beurkunden, dass sie von den Dekanen der vier Fakultäten der Universität als Verweser der Armenburse, der domus Dionysiana, mit Datum der Urkunde 10 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Gallustag (16. Oktober) oder aber in einer Frist von zwei Wochen davor oder danach einen Zins von ½ Gulden zahlen. Als Sicherheit setzen die Eheleute ihr halbes Haus hinter der Stadtmauer ein, das an das harmaschthaúß (?) und an das Anwesen der Witwe von Severin Gaaß grenzt. Auf dem Haus liegt ein ewiger Zins von 6 Albus, der an das Spital in Heidelberg zu bezahlen ist. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Jahreszins schuldig bleiben, so wird eine Frist von sechs Wochen gewährt, um den Verzug auszugleichen. Sollte auch dann der fällige Betrag nicht eingegangen sein, so tritt die Universität in ihre Rechte ein und darf das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich Bertsch und seine Frau oder deren Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Die Rückzahlung des Darlehens wird verabredet. Sobald die vollständige Summe einschließlich des (eventuell noch ausstehenden) Jahreszinses an die Universität gezahlt ist, verliert die vorliegende Urkunde mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit, das Haus fällt an die Eheleute oder deren Erben zurück und die Universität hat in dieser Sache keine Ansprüche und Forderungen mehr. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten beider Parteien von den Bürgermeistern Jakob von Sontheim und Johann Nofels angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.11975
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-119750

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