Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 179
[Heidelberg], 1554 Januar 8
Der Heidelberger Bürger und Zimmermann Hans Denner und seine Ehefrau Elisabeth beurkunden, dass sie von dem Dekan und den Ältesten der Artistenfakultät der Universität, den derzeitigen Verwaltern des Augustinerklosters, mit Datum der Urkunde 40 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Dreikönigstag (6. Januar) oder aber in einer Frist von zwei Wochen davor oder danach einen Zins von 2 Gulden zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihr Haus mit dem Garten in der Heidelberger Vorstadt, Neustadt genannt, ein, das an die Anwesen von Franz Nofels, Hans Glintzig und Rudolf Steinmacher grenzt. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Jahreszins schuldig bleiben, so wird eine Frist von sechs Wochen gewährt, um den Verzug auszugleichen. Sollte auch dann der fällige Betrag nicht eingegangen sein, so tritt die Fakultät in ihre Rechte ein und darf das Haus mit dem Garten nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich die Eheleute oder deren Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Die Rückzahlung des Darlehens wird verabredet. Sobald die vollständige Summe einschließlich des (eventuell noch ausstehenden) Jahreszinses an die Artistenfakultät gezahlt ist, verliert die vorliegende Urkunde mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit, das Haus fällt an Denner und seine Frau oder deren Erben zurück und die Fakultät hat in dieser Sache keine Ansprüche und Forderungen mehr. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten beider Parteien von den Bürgermeistern Valentin Lieb und Jakob Ziegler angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Language: German
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https://doi.org/10.11588/diglit.11978
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URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-119781
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