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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 189

[Urkunde]

[Heidelberg], 1568 August 10

Der Kircherheimer gemeinsman Lorenz Mantel und seine Ehefrau Katherina beurkunden, dass sie von Wolf Siegmund, Landschreiber in Heidelberg und derzeit Pfleger und Kollektor des dortigen Augustinerklosters, mit Datum der Urkunde 70 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Laurentiustag (10. August) oder aber in einer Frist von zwei Wochen davor oder danach einen Zins von 3½ Gulden an das Kloster zahlen. Als Sicherheit setzen sie 2½ Morgern ihrer Äcker in der Heidelberger Gemarkung ein. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Jahreszins schuldig bleiben, so wird eine Frist von sechs Wochen gewährt, um den Verzug auszugleichen. Sollte auch dann der fällige Betrag nicht eingegangen sein, so treten Wolf Siegmund oder seine Nachfolger in ihre Rechte ein und dürfen die Äcker nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich die Eheleute oder deren Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Die Rückzahlung des Darlehens wird verabredet. Sobald die vollständige Summe einschließlich des (eventuell noch ausstehenden) Jahreszinses an Siegmund oder seine Nachfolger im Amt des Pflegers und Kollektors gezahlt ist, verliert die vorliegende Urkunde mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit, fallen die Äcker an Mantel und seine Frau oder deren Erben zurück, und das Kloster hat in dieser Sache keinerlei Ansprüche und Forderungen mehr. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten beider Parteien von den Bürgermeistern Johann Franz Nofels und Augustin Adelmann angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Language: German
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.11989
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-119895

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Metadata: METS
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