Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 191
Georg Wolf (?); Margaretha, seine Frau (?)
[Heidelberg?], 1569 Juni 24
Der Heidelberger Bürger Georg Wolf und seine Ehefrau Margaretha beurkunden, dass sie von dem Heidelberger Bürger und Metzger Valentin Sinterim (oder Sintern?) mit Datum der Urkunde 30 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Johannistag (24. Juni) oder aber in einer Frist von zwei Wochen davor oder danach einen Zins von 1½ Gulden zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihr Haus in der Vitzthumsgasse ein, das zwischen den Anwesen von Gregor Korner und von Martin Menradts Witwe gelegen ist. Das Haus ist bereits mit folgenden Zinsen belegt: ½ Heller vff die Stegenn, 1½ Pfund Heller für das Leprosenspital in der Au sowie 18 Pfennig für den Katharinen-Altar im Heiliggeiststift; darüber hinaus liegen keine weiteren Belastungen mehr auf dem Anwesen. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Jahreszins schuldig bleiben, so wird eine Frist von sechs Wochen gewährt, um den Verzug auszugleichen. Sollte auch danach die Zinszahlung nicht erfolgt sein, so treten Valentin Sinterim (?, s. oben) oder seine Erben in ihre Rechte ein und dürfen das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich die Eheleute oder deren Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Die Rückzahlung des Darlehens wird verabredet. Sobald die vollständige Summe einschließlich des (eventuell noch ausstehenden) Jahreszinses an den Darlehensgeber gezahlt ist, verliert die vorliegende Urkunde mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit, das Haus fällt an Wolf und seine Frau oder deren Erben zurück und Sinterim (?, s. oben) hat in dieser Sache keine Ansprüche und Forderungen mehr. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten beider Parteien von den Bürgermeistern Augustin Adelmann und Ezechias Fettich angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Language: German
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