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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 193

Hans Leitz (?); Martha, seine Frau (?)

[Urkunde]

[Heidelberg?], 1559 Dezember 26

Der Heidelberger Bürger und Leinenweber Hans Leitz und seine Ehefrau Martha beurkunden, dass sie von dem Heidelberger Zolzeichenschreiber (?) Philipp Leonhardi und dem Büchsengießer Philipp Veiel (?) als den Vormündern von Valentin, Ludwig, Dorothea, Hans und Timotheus, den Kindern des verstorbenen Ludwig Waldhorn, mit Datum der Urkunde 150 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich an Weihnachten oder aber in einer Frist von zwei Wochen davor oder danach einen Zins von 7½ Gulden zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihr Haus in der Krämergasse ein, das zwischen den Anwesen von Simon Henslin und von Nikolaus Chlormanns Witwe liegt und rückseitig an den Garten von Doktor Christoph Prob(en) stößt. Das Anwesen ist bereits mit folgendem Zins belastet: 1 Heller vf stegenn; darüber hinaus liegen keine weiteren beölastungen mehr auf dem Haus. Sollten die Darlehensnehmer den Jahreszins schuldig bleiben, so wird eine Frist von sechs Wochen gewährt, um den Verzug auszugleichen. Sollte auch dann der fällige Betrag nicht eingegangen sein, so treten die Darlehensgeber oder mit Erreichen der Volljährigkeit deren Mündel oder deren Erben in ihre Rechte ein und dürfen das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich die Eheleute oder deren Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Die Rückzahlung des Darlehens wird verabredet. Sobald die vollständige Summe einschließlich des (eventuell noch ausstehenden) Jahreszinses an die Darlehensgeber gezahlt ist, verliert die vorliegende Urkunde mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit, das Haus fällt an Leitz und seine Frau oder deren Erben zurück und Leonhardi und Veiel bzw. deren Mündel haben in dieser Sache keine Ansprüche und Forderungen mehr. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten beider Parteien von den Bürgermeistern Nikolaus Franck und Jakob Korner angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.11994  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-119943  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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