Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 196
Peter Wiener (?); Kunigunde, seine Frau (?)
[Heidelberg?], 1574 November 11
Der Heidelberger Bürger und Leinenweber Peter Wiener und seine Ehefrau Kunigunde beurkunden, dass sie von den Almosenpflegern (Ezechias Fettich, Nikolaus Schreck, Valentin Kuhn, Jörg Buchenberger, Jörg Buchner und Adam Weber) 60 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Martinstag (11. November) oder innerhalb von zwei Wochen davor oder danach 5 Gulden Zinsen zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihr Haus in der Pfaffengasse ein, gelegen zwischen dem Tanzhaus und dem Eingang zum Fleischmarkt (fleischschranden). Folgende Zinszahlungen lasten bereits auf dem Haus: 1 Pfennig vff die stegen, 11½ Schilling Heller für die Salbwủrts (?) Kapelle sowie an ablösbaren Zinsen 5 Gulden für Valentin Bien; darüber hinaus liegen keine weiteren Belastungen mehr auf dem Grundstück. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Jahreszins schuldig bleiben, so wird eine Frist von sechs Wochen gewährt, um den Verzug auszugleichen. Sollte auch dann der fällige Betrag nicht eingegangen sein, so treten die Darlehensgeber oder ihre Amtsnachfolger in ihre Rechte ein und dürfen das Haus nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich Wiener und seine Frau, später ihre Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Zahlen aber die Eheleute oder deren Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins zurück, so erhalten sie das Haus wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit und alle Forderungen seitens der Darlehensgeber sind damit erledigt. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Hans Franz Nofels und Valentin Lieb angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch
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