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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 199

Peter Back (?); Anna, seine Frau (?)

[Urkunde]

[Wiesloch?], 1577 Februar 2

Der Wieslocher Einwohner Peter Back und seine Ehefrau Anna beurkunden, dass sie vom Rektor und der Universität Heidelberg mit Datum der Urkunde 40 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich an Mariä Lichtmess (2. Februar) oder aber in einer Frist von einer Woche davor oder danach einen Zins von 2 Gulden zahlen. Als Sicherheit setzen sie ihre näher beschriebenen Güter in der Wieslocher Gemarkung ein. Sollten die Eheleute den Jahreszins schuldig bleiben, so treten die Darlehensgeber oder ihre Amtsnachfolger in ihre Rechte ein und dürfen die Güter und deren Erträgnisse nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Daher verpflichten sich die Eheleute oder deren Erben, den Besitz in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Die Rückzahlung des Darlehens wird verabredet. Sobald die vollständige Summe einschließlich des (eventuell noch ausstehenden) Jahreszinses an die Darlehensgeber gezahlt ist, verliert die vorliegende Urkunde mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit, die Güter fallen an Back und seine Frau oder deren Erben zurück und die Darlehensgeber haben in dieser Sache keine Ansprüche und Forderungen mehr. Der Vertrag wurde im Beisein des Wieslocher Schultheißen und der dortigen Gerichtsschöffen abgeschlossen (Sebastian Maier; Medard Reuchner [?], Lorenz Merzig, Hans Feuer [?], Georg Dornward, Hans Dieterle, Wolf Ölschläger, Mathis Müller, Engelhard Müller, Veit [?] Schenk, Hans Reuß, Kilian Schopf und Philipp Ritzhaupt), die auf Bitten der Darlehensnehmer das Wieslocher Siegel anhängt haben, ohne dass daraus Forderungen an Gericht und Stadt Wiesloch abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.12001
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-120010

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