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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 200

[Urkunde]

[Heidelberg?], 1577 Februar 14

Der Heidelberger Bürger und Plattner Caspar Herzfelder und seine Ehefrau Margretha beurkunden, dass sie vom Rektor und von der Universität mit Datum der Urkunde 100 Gulden erhalten haben, den Gulden zu 17½ Schilling Pfennig. Dafür müssen sie jährlich am Bartholomäustag (24. August) einen Zins von 5 Gulden zahlen. Dafür verpfänden sie ihre Güter in der Gemarkung Mühlhausen, die sie von ihrem Vater und schweher Hans Lenhard, wie im Testament vom 27. August 1554 beschrieben, geerbt haben und die derzeit an Hans Freiss und Anthonius Bender verpachtet sind. Rektor und Universität sollen die Güter wie ihr Eigentum nutzen, um den fälligen Jahreszins zu erwirtschaften. Sie verpflichten sich jedoch, die Güter nicht zu veräußern, damit sie im Falle der Ablösung des Darlehens an die Eheleute oder ihre Erben zurückgegeben werden können. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten beider Parteien von den Bürgermeistern Nikolaus Schreck und Ludwig Hermann angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.12002
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-120021

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